Was steht im Renaturierungsgesetz der EU?

Verordnung über die Wiederherstellung der Natur: Rat gibt endgültig grünes Licht

Der Rat hat heute, 17.6.2024 die erste Verordnung – ihrer Art – über die Wiederherstellung der Natur förmlich angenommen. Ziel der Verordnung ist es, Maßnahmen einzuführen, mit denen bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresgebiete der EU und bis 2050 alle Ökosysteme, die der Wiederherstellung bedürfen, wiederhergestellt werden.

Es werden spezifische rechtsverbindliche Ziele und Verpflichtungen für die Wiederherstellung der Natur in jedem der aufgeführten Ökosysteme – von Land- bis hin zu Meeres-, Süßwasser- und städtischen Ökosystemen – festgelegt.

Mit der Verordnung wird darauf abgezielt, den Klimawandel und die Auswirkungen von Naturkatastrophen einzudämmen. Sie wird der EU dazu verhelfen, ihren internationalen Verpflichtungen im Umweltbereich nachzukommen und die Natur in Europa wiederherzustellen.

Ich begrüße die Zustimmung zur Verordnung über die Wiederherstellung der Natur, auf die sich das Europäische Parlament und der Rat vor beinahe einem Jahr geeinigt haben. Sie ist das Ergebnis harter Arbeit, die sich bezahlt gemacht hat. Beim Schutz unserer Umwelt dürfen wir keine Pause machen. Der Rat der EU hat sich heute für die Wiederherstellung der Natur entschieden und dadurch für den Schutz seiner Artenvielfalt und des Lebensumfelds der Bürgerinnen und Bürger Europas. Es ist unsere Pflicht, auf das dringende Problem des Zusammenbruchs der biologischen Vielfalt in Europa zu reagieren. Gleichzeitig müssen wird es der Europäische Union aber ermöglichen, ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen. Die europäische Delegation wird erhobenen Hauptes zur nächsten COP gehen können.

Alain Maron, Minister der Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt, zuständig für Klimawandel, Umwelt, Energie und partizipative Demokratie

Wiederherstellung von Land- und Meeresökosystemen

Die neuen Vorschriften werden dazu beitragen, geschädigte Ökosysteme in allen Land- und Meereslebensräumen der Mitgliedstaaten wiederherzustellen, die übergeordneten Ziele der EU in Bezug auf den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel zu erreichen und die Ernährungssicherheit zu erhöhen.

Gemäß der Verordnung müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen festlegen und umsetzen, um als EU-Ziel bis 2030 gemeinsam mindestens 20 % der Land- und Meeresgebiete der EU wiederherzustellen.

Die Verordnung deckt eine Reihe von Land-, Küsten- und Süßwasser-, Wald-, landwirtschaftlichen und städtischen Ökosystemen ab, darunter Feuchtgebiete, Grünland, Wälder, Flüsse und Seen sowie Meeresökosysteme, einschließlich Seegraswiesen sowie Schwamm- und Korallenriffe.

Die Mitgliedstaaten geben Natura 2000-Gebieten bei der Umsetzung der Wiederherstellungsmaßnahmen bis 2030 Vorrang.

Die Mitgliedstaaten werden Maßnahmen ergreifen, um Lebensräume, die sich gemäß der Verordnung in schlechtem Zustand befinden, wiederherzustellen, und zwar

  • mindestens 30 % bis 2030,
  • mindestens 60 % bis 2040 und
  • mindestens 90 % bis 2050.

Anstrengungen zur Vermeidung der Verschlechterung

Die Mitgliedstaaten werden Anstrengungen unternehmen, um eine erhebliche Verschlechterung der Gebiete zu verhindern,

  • die durch Wiederherstellungsmaßnahmen einen guten Zustand erreicht haben,
  • die in der Verordnung aufgeführte Land- und Meeresökosysteme beinhalten.

Schutz von Bestäubern

In den vergangenen Jahrzehnten ist die Größe und Vielzahl der Populationen von wilden Bestäuberinsekten in der Union dramatisch zurückgegangen. Um dieses Problem anzugehen, enthält die Verordnung spezifische Auflagen für Maßnahmen, um den Rückgang der Bestäuberpopulationen bis spätestens 2030 umzukehren.

Ökosystemspezifische Maßnahmen

Die Verordnung legt spezifische Anforderungen für verschiedene Arten von Ökosystemen, darunter landwirtschaftliche Flächen, Wald- und städtische Ökosysteme, fest.

Die Mitgliedstaaten werden Maßnahmen ergreifen, die darauf abzielen, zwei dieser drei Indikatoren zu verbessern: Populationen von Wiesenschmetterlingen, Vorrat an organischem Kohlenstoff in mineralischen Ackerböden und Anteil landwirtschaftlicher Flächen mit Landschaftselementen mit großer Vielfalt. Die Zunahme der Waldvogelpopulation und die Sicherstellung, dass bis Ende 2030 keine Nettoverluste an städtischen Grünflächen und Baumüberschirmung entstehen, sind ebenfalls wichtige Maßnahmen dieses neuen Rechtsakts.

Die Mitgliedstaaten werden Maßnahmen ergreifen, die darauf abzielen, entwässerte Moorböden wiederherzustellen, und dazu beitragen, bis 2030 mindestens drei Milliarden zusätzliche Bäume auf Unionsebene zu pflanzen. Um bis 2030 mindestens 25 000 Flusskilometer in frei fließende Flüsse umzuwandeln, werden die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um vom Menschen gemachte Hindernisse für die Vernetzung von Oberflächengewässern zu beseitigen.

Nationale Wiederherstellungspläne

Nach den neuen Vorschriften müssen die Mitgliedstaaten vorausplanen und der Kommission regelmäßig nationale Wiederherstellungspläne vorlegen, aus denen hervorgeht, wie sie die Ziele erreichen werden. Außerdem müssen sie ihre Fortschritte auf der Grundlage EU-weiter Biodiversitätsindikatoren überwachen und darüber Bericht erstatten.

Nächste Schritte

Die Verordnung wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und in Kraft treten. Sie wird unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gelten.

Die Kommission wird die Anwendung der Verordnung und ihre Auswirkungen auf die Land-, Fischerei- und Forstwirtschaft sowie ihre umfassenderen sozioökonomischen Auswirkungen bis 2033 überprüfen.

Hintergrund

Am 22. Juni 2022 hat die Europäische Kommission eine Verordnung über die Wiederherstellung der Natur im Rahmen der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, die Teil des europäischen Grünen Deals ist, vorgeschlagen. Über 80 % der europäischen Lebensräume befinden sich in schlechtem Zustand. Die bisherigen Bemühungen um den Schutz und die Erhaltung der Natur konnten diesen besorgniserregenden Trend nicht umkehren.

Daher sind in der Verordnung erstmals Maßnahmen nicht nur zur Erhaltung, sondern auch zur Wiederherstellung der Natur vorgesehen. Die Verordnung wird der EU dabei helfen, ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen, insbesondere dem Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal, der auf der Konferenz der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt (COP 15) 2022 vereinbart wurde.

In der Infografik wird der Zustand der Natur in der EU auf der Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Berichte dargestellt.

Wie ist der Zustand der Natur in der EU? (Infografik)
Weiter zur Tagungs- bzw. Sitzungsseite

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Das EU-Parlament hat am 27. Feb. 2024 die Renaturierungsvereinbarung beschlossen

  1. Das EU-Renaturierungsgesetz sorgt für die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme in allen Mitgliedstaaten.
  2. Es trägt zur Verwirklichung der Klima- und Artenschutzziele der EU bei
  3. Es sorgt für mehr Ernährungssicherheit.
  4. Die Mitgliedstaaten müssen bis 2030 mindestens 30 Prozent der Lebensräume, für die die neuen Vorschriften gelten (von Wäldern, Grünland und Feuchtgebieten bis hin zu Flüssen, Seen und Korallenriffen) von schlechtem in guten Zustand versetzen;
  5. Bis 2040 sollen es 60 Prozent sein, bis 2050 sogar 90 Prozent.
  6. Im Einklang mit dem Standpunkt des Parlaments haben die EU-Staaten bis 2030 den Schwerpunkt auf Natura-2000-Gebiete zu legen.
  7. Sobald ein Gebiet wieder in gutem Zustand ist, müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass es zu keiner wesentlichen Verschlechterung kommt.
  8. Sie müssen außerdem nationale Sanierungspläne erstellen, in denen sie angeben, wie sie diese Ziele erreichen wollen.
  9. Die mit den Mitgliedstaaten erzielte Vereinbarung wurde mit 329 zu 275 Stimmen bei 24 Enthaltungen angenommen.
  10. Sie wurde vom Rat angenommen und wird im Amtsblatt der EU veröffentlicht. 20 Tage darauf tritt es in Kraft.

Landwirtschaftliche und andere Ökosysteme

  1. Um für mehr Artenvielfalt in landwirtschaftlichen Ökosystemen zu sorgen, müssen die EU-Staaten bei zwei der folgenden drei Indikatoren Fortschritte erzielen:
  2. beim Index der Wiesenschmetterlinge,
  3. beim Anteil der landwirtschaftlichen Flächen mit Landschaftselementen mit großer biologischer Vielfalt und
  4. beim Bestand an organischem Kohlenstoff in mineralischen Ackerböden.
  5. Außerdem müssen sie auf einen höheren Feldvogelindex hinwirken.
  6. Die Renaturierung entwässerter Torfgebiete ist eine der kostenwirksamsten Möglichkeiten, die Emissionen im Agrarbereich zu verringern.
  7. Wie vom Parlament gefordert, ist in dem Gesetz eine Notbremse vorgesehen. Das heißt, dass die Zielvorgaben für landwirtschaftliche Ökosysteme unter außergewöhnlichen Umständen ausgesetzt werden können, wenn dadurch die Fläche stark verringert würde, die nötig ist, um genug Lebensmittel für die Verbraucher:innen in der EU zu erzeugen.
  8. Gefordert wird in den Vorschriften auch ein Aufwärtstrend bei mehreren Indikatoren
  9. für Waldökosysteme und
  10. die Pflanzung von drei Milliarden zusätzlichen Bäumen.
  11. Die Mitgliedstaaten müssen außerdem mindestens 25 000 Flusskilometer so renaturieren, dass die Flüsse an diesen Stellen wieder frei fließen, und
  12. dafür sorgen, dass die Gesamtfläche der städtischen Grünflächen und der städtischen Baumüberschirmung nicht schrumpft.

Positionen der Umweltschutzorganisation EEB und der Naturschutzorganisation WWF

  1. Das EU-Parlament hat auf die Forderungen von über einer Million Bürger:innen, Unternehmen, Wissenschaftler:innen und Nichtregierungsorganisationen gehört und den Weg für das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur geebnet.
  2. Das Gesetz stellt eine Chance dar, die Natur nach Europa zurückzubringen. Trotz der in letzter Minute unternommenen Bemühungen rechtsextremer und konservativer Gruppen und der Desinformation durch naturfeindliche Lobbys, das Gesetz zu torpedieren, blieb die Mehrheit der Abgeordneten dem demokratischen und legislativen Prozess treu und billigte die Trilog-Vereinbarung, an deren Aushandlung sie im vergangenen Jahr beteiligt waren.
  3. Die Naturschutzorganisation WWF Österreich begrüßt die Entscheidung des EU-Parlaments für das EU-Renaturierungsgesetz. “Auch wenn der Gesetzestext stark verwässert wurde, ist die Verordnung ein wichtiger Meilenstein”, sagt WWF-Biodiversitätssprecher Joschka Brangs. “Die Wiederherstellung der Natur ist eine der dringlichsten Aufgaben der nächsten Jahrzehnte – ohne intakte Ökosysteme gibt es keine fruchtbaren Böden, kein sauberes Trinkwasser, keine saubere Luft und schlittern ungebremst in die Klimakrise.” Der WWF fordert die Bremser in der Bundesregierung und unter den Bundesländern dazu auf, den Weg für den endgültigen Beschluss des Gesetzes im Rat freizumachen und sich auf die Umsetzung vorzubereiten.

Ansprechpartner für Journalisten:
Peristera Dimopoulou Press officer
+32 471 33 53 26
+32 2 281 61 56
@eri_dimopoulou

Wenn Sie kein Journalist sind, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit.

Beschluss des EU-Palrlaments: EU-Renaturierungsgesetz: WWF begrüßt Einigung im europäischen Parlament
European Parliament seals the deal on Nature Restoration Law
Parlament: Ja zur Renaturierung von 20 % der Land- und Meeresflächen der EU
https://www.eu-umweltbuero.at/inhalt/eu-parlament-ja-zum-eu-gesetz-zur-renaturierung-geschaedigter-oekosysteme-in-der-eu

Ratsbeschluss vom 17.6.2024: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/06/17/nature-restoration-law-council-gives-final-green-light/

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