Ein lebenswertes Österreich: Klimarat-Forderungen zugespitzt

Stoppt das Öl! Die Letzte Generation Österreichs fordert, auf den Klimarat zu hören. Beim Lesen der Forderungen des Österreichischen Klimarates merkt man, dass sie angesichts der neueren Entwicklung, der riesigen Erhitzung und der ganz schlimmen Katastrophen sehr wichtig sind. Aber man muss die Forderungen griffig machen. Das musste ich wegen der Dringlichkeit machen:

Gegen den Zusammenbruch

  1. Beschließt sofort ein Grundrecht auf Klimaschutz!
  2. Schafft die klimaschädlichen Subventionen sofort ab!
  3. Erhöht die CO2-Bepreisung um 200% je Tonne CO2!
  4. Gebt den Klimabonus jenen, die es brauchen und die Energie sparen!
  5. Schult die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in regenerative Branchen um.
  6. Klärt alle über den kommenden Zusammenbruch auf!

Schafft erneuerbare Energien

  • Steigt jetzt auf erneuerbare Energiequellen um!
  • Erhöht die Energieeffizienz und reduziert den gesamten Energieverbrauch!
  • Beschließt endlich das Klimaschutzgesetz für alle Länder und Gemeinden!
  • Baut Windkraftanlagen in allen Bundesländern!
  • Baut Solarthermie, Geothermie und Wärmepumpen!
  • Regelt die Energiepreise sozial und gerecht!
  • Schluss mit den Subventionen für fossile Energie!
  • Nutzt jede versiegelte Fläche zur Energiegewinnung!
  • Baut Photovoltaik als Schattenspender!
  • Installiert auf jedem Dach Photovoltaik!
  • Baut Solarstraßen!
  • Baut Schwammstädte!
  • Baut jede Gemeinde zur Sonnengemeinde um!
  • Bestraft klimaschädliche Investitionen!
  • Gebt Geld für klimafreundliche Investitionen!
  • Gebt Geld für Forschung an fossilfreien Technologien!

Macht eine Kreislaufwirtschaft!

  • Macht Österreich zu einem Land der Kreislaufwirtschaft!
  • Regelt das Produkte Teilen, das Recyceln und das Reparieren!
  • Setzt eine parteiunabhängige Klimakommission ein!
  • Schafft soziale und technologische Experimentierräume!
  • Verpflichtet die Reparierbarkeit aller Produkte!
  • Verbietet die Vernichtung von Neuwaren!
  • Verschärft die Umweltgütesiegel (EMAS)!
  • Schafft demokratische Beteiligung an nachhaltigen Projekten!
  • Macht Klimaschutz als Teil der Bildung!
  • Verbietet Werbung für klimaschädliche Produkte!
  • Verbietet Plastikverpackungen in Supermärkten!
  • Schafft klimawirksame Zusammenarbeit zwischen Unternehmen!
  • Gründet ein Zentrum für Kreislaufwirtschaft und für Überlebenswirtschaft!

Betreibt aufbauende Landwirtschaft!

  • Reduziert zu 80 % alle tierischen Produkte!
  • Verbietet das Verbrennen und Vernichten von Lebensmitteln!
  • Reduziert zu 80% das landwirtschaftliche Düngen!
  • Produziert auf landwirtschaftlichen Flächen Strom!
  • Erneuert die Moore und den Humus auf den Feldern!
  • Baut nicht mit Beton, sondern mit Holz und biogenem Material!

Esst und kleidet euch klimafreundlich!

  • Reduziert um 80% den Fleischkonsum!
  • Verteuert ungesunde und überregionale Nahrung!
  • Verbilligt gesunde und regionale, saisonale Nahrung!
  • Verteuert Kleider aus Kunststoff!
  • Verbilligt Kleider aus Wolle und Leinen!
  • Belegt Produkte aus Drittländern mit hohen Treibhauszöllen!
  • Setzt verpflichtend Bäume und forstet auf!
  • In der Gastronomie dürfen nur klimafreundliche Lebensmittel eingesetzt werden!
  • In der Gastronomie müssen immer vegane Speisen angeboten werden!
  • In der Gastronomie müssen verschiedene Portionsgrößen angegeben werden!
  • Lebensmittel müssen unverpackt und einzeln angeboten werden!
  • Tarnpackungen müssen verboten werden!
  • Mengenrabatte müssen verboten werden!

Macht den Boden fruchtbar!

  • Bäuerliche Betriebe dürfen sich mit Energie selbst versorgen!
  • Bäuerliche Betriebe dürfen zu Wind- und Solar-Energieproduzenten werden!
  • Biogene Abfälle (Biomasse) dürfen nur zum Humusaufbau verwendet werden!
  • Baut Hecken auf die Äcker!
  • Betreibt Humus aufbauende Landwirtschaft!
  • Stellt auf biologischen Landbau um!
  • Schluss mit der Förderung nach der Größe der landwirtschaftlichen Flächen!

Gesunde und naturnahe Ernährung

  • Schafft klimafreundliche Vertriebswege der Nahrungsmittel!
  • Schafft eine Abnahmepflicht für krummes Gemüse und Obst!
  • Schafft eine Kennzeichnungspflicht für alle Lebensmittel!
  • Supermärkte müssen öffentliche Kühlschränke betreiben!
  • Verbietet neuen Betonhäuser, benutzen wir die bestehenden!

Baut mit Holz!

  • Dämmt die Häuser mit umweltfreundlichen Baustoffen!
  • Begrünt die Fassaden!
  • Installiert Wärmepumpen für Kühlung und Heizung!
  • Besteuert die Mieten in unsanierten Miethäusern!

Stoppt die Bodenversiegelung!

  • Stoppt die Bodenversiegelung!
  • Verlegt die Raumordnung von den Gemeinden an die Länder!
  • Widmet Baugründe in Grünland um!
  • Schafft verpflichtende Installation von Fotovoltaik, Solarenergie und Wärmepumpen!
  • Schafft verpflichtende Installation von Energiespeicher!
  • Führt eine Leerstandsabgabe und eine Leerstandsmeldepflicht ein!
  • Schafft verpflichtende Wärmerückführung bei Servern ein!
  • Verpflichtung nach den jeweiligen finanziellen Möglichkeiten!
  • Verbietet klimaschädliches und gesundheitsschädliche Materialien!

Statt einzeln gemeinsam wohnen!

  • Ermöglicht das Zusammenwohnen aller gesellschaftlicher Gruppen!
  • Beschließt einen Zehn-Jahres-Plan Bau- und Sanierungsplan!
  • Hauserneuerungen dürfen nur mit Holz gemacht werden!
  • Führt eine CO2-Bepreisung für Baustoffe ein!
  • Bei Abriss eines Hauses muss das Material recycelt werden!
  • Verbietet Umwidmung zu Bauland außerhalb des Ortskerns!
  • Verdichtet den Bestand!
  • Ermöglicht leistbaren Wohnraum!

Schult die Arbeitskräfte um!

  • Bildet zukunftsorientierte und klimafreundliche Ausbildungsstätten!
  • Schult Fachkräfte aus den fossilen Branchen um!

Schaut auf die Risikogebiete!

  • Berechnet die regionalen Risikogebiete!
  • Verhindert Spekulation mit Bauland!
  • Macht aus dem Energieausweis ein Energiegütesiegel!
  • Passt den Denkmalschutz an den Klimaschutz an!

Verringert das Verkehrsaufkommen!

  • Plant kürzere Strecken zwischen Wohnung und Aktivitätsorten!
  • Macht alles, damit vom Auto auf öffentlichen Verkehr umgestiegen werden kann!
  • Macht alles, damit vom Auto auf Radfahren und Gehen umgestiegen werden kann!
  • Alle 5 Minuten Gehzeit muss ein Mobilitätsangebot (z.B. Mikro-Öffis, Busse) da sein!
  • Auch in der Nacht und alle Tage muss das Mobilitätsangebot da sein!
  • Reduziert die Autofahrbahnen und schafft überall Gehwege und Radwege!
  • Schafft Mietmöglichkeiten für Fahrräder auch mit Kindersitzen!
  • Schafft Mietmöglichkeiten für Lastenräder!
  • Erhöht die Steuern von klimaschädlichen Fahrzeugen!
  • Erhöht die Steuern von Zweit- und Drittfahrzeugen!
  • Verbietet Werbung für SUVs!
  • Verlagert die Flächenwidmung auf die Landesebene!
  • Verbietet die Neuzulassung für PKW-Verbrenner ab 2025!
  • Bewirtschaftet den Parkraum von Einkaufszentren!
  • Erhöht massiv die Maut für klimaschädigende LKWs!
  • Kontrolliert massiv die LKWs (Arbeitsrecht, Beladegrenzen)!
  • Logistikzentren dürfen nur neben der Bahn gebaut werden!
  • Verlagert die LKW-Güter auf die Schiene!
  • Verbrenner-LKWs dürfen ab 2028 nicht mehr zugelassen werden!
  • Verbrenner-LKWs dürfen ab 2032 nicht mehr auf den Straßen fahren!
  • Gebt Pendlerpauschale nur an klimafreundliches Fahren!

100 km/h auf Autobahnen

  1. Auf Bundes- und Landesstraßen darf maximal 90 km/h gefahren werden!
  2. Auf Hauptstraßen im Ort darf nur 40 km/h gefahren werden!
  3. Auf Nebenstraßen im Ort darf nur 30 km/h gefahren werden!
  4. Auf Autobahnen darf maximal 100 km/h gefahren werden!
  5. Die Gemeinden sollen Radarkontrollen installieren!
  6. Ermöglicht das effiziente Car-Sharing!
  7. Schafft Subvention von von Firmenautos ab 2025 ab!
  8. Führt eine starke Besteuerung von Kerosin ein!
  9. Schult die Flug-Branche auf erneuerbare Bereiche um!
  10. Vereinheitlicht den internationalen Bahnverkehr!
  11. Schafft den Bahnverkehr als effektive Alternative zum Flugverkehr!
  12. Macht die Rücksendungen im Online-Handeln kostenpflichtig!
  13. Schafft die Barrierefreiheit in allen öffentlichen Verkehrsmitteln!
  14. Vergebt gratis Öffi-Tickets für gewisse Bereiche und Situationen!
  15. Schafft überall Ladestationen für Elektrofahrzeuge!
  16. Stellt Auto-Lebensdauer-Rechner allen zur Verfügung!
  17. Schafft eine Steuerabsetzbarkeit für Fahrräder!
  18. Schafft Schulwege mit öffentlichem Verkehr, mit Gehwegen und Radwegen!
  19. Schafft einen autofreien Tag pro Monat in jedem Bundesland!

Quellen:
https://letztegeneration.at
https://klimarat.org/

Die Forderungen mit den Erklärungen:

Allgemeine Empfehlungen

Grundrecht auf Klimaschutz einführen

Klimawandel beeinträchtigt die menschliche Gesundheit, das Leben und die Lebensqualität gegenwärtiger und künftiger Generationen. Der Mensch muss daher vor den Auswirkungen des Klimawandels geschützt werden. Es ist die Verantwortung des Staates, zu diesem Zweck Maßnahmen zu setzen. Um den Staat in die Verantwor­tung zu nehmen, braucht es ein Grundrecht für Klima­schutz. Klimaschutzziele, wie z. B. das Pariser Klima­abkommen oder die Klimaneutralität Österreichs bis 2040, müssen in ihrer Umsetzung sichergestellt werden können. Einzelpersonen soll es deshalb möglich sein, die Umsetzung solcher Klimaschutzziele durch adäquate Maßnahmen gegenüber dem Staat einzuklagen.

Klimaschädliche Subventionen abschaffen

Klimaschädliche Förderungen sollen abgeschafft wer­den. Dabei ist wie folgt vorzugehen:

  1. Alle Förderungen transparent machen (Transparenz-Datenbank).
  2. Das Thema nicht nur auf Förderungen beschränken, sondern weiter ausdehnen, z. B. auf Standortförderungen, Investitionen und Spartenförderun­gen (Prüfung der Klimaverträglichkeit).
  3. Die Klimawirkungen der Förderungen bewerten (aufbauend auf den bereits vorhandenen Grundla­gen) und klimaschädliche Förderungen, die abge­schafft werden sollen, identifizieren.
  4. Die ökonomischen und sozialen Auswirkungen des Wegfalls der klimaschädlichen Subventionen be­werten und Abfederungsvorschläge erarbeiten.
  5. Zeitliche Fristen für Übergangslösungen definieren und dafür sorgen, dass diese Fristen auch einge­halten werden.
  6. Klären, auf welcher Ebene neue Regelungen erfol­gen sollen (Österreich, EU).
  7. Klären, wie die „eingesparten“ Finanzmittel verwen­det werden sollen: für Innovationen, Investitionen in den Klimaschutz (Klimafonds, Zukunftsfonds, Vorschläge des Klimarats).
  8. Dabei sollte es mehr Geld für Experimente und Innovationen geben. Auch Scheitern soll erlaubt sein. Der Administrationsaufwand soll reduziert werden. Förderungen sollen grundsätzlich nur als „Veränderungshilfen“ gesehen werden, nicht als Dauer-Finanzierungsinstrumente. Stattdessen soll sich das Prinzip der Kostenwahrheit durchsetzen.

Grenzüberschreitende Allianzen für Klimaschutz bilden und ausbauen

Als ein Schritt hin zur Entwicklung von konkreten Maß­nahmen soll auf Regierungsebene eine Klimakonferenz mit den Nachbarländern organisiert werden.

Um die länderübergreifende Vernetzung von Menschen zugunsten einer klimagesunden Zukunft und die Ent­wicklung von kooperativen Lösungen voranzutreiben, soll ein „Treffen der Klimaräte“ stattfinden, bei dem die Erkenntnisse und Lernerfahrungen geteilt und Allian­zen gebildet werden, um die Umsetzung der nötigen Maßnahmen voranzutreiben.

Die Forschungsförderung für die Entwicklung und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen soll erhöht werden. Als Teil davon sollen auch internationale Stipendienprogramme für Klimaforschung und für die gemeinsame Entwicklung von Lösungen, speziell für Studierende aus Ländern des globalen Südens (soge­nannten „Entwicklungsländern“), ausgebaut werden.

Effektive CO2-Bepreisung umsetzen

2022 wird in Österreich die CO2-Bepreisung eingeführt. Die Lenkungswirkung dieser Maßnahme soll durch die jährliche Anhebung des CO2-Preises stark erhöht werden: bis 2025 auf 120 EUR und bis 2030 auf 240EUR je Tonne. Ein Klimabonus soll die Mehrkosten durch die CO2-Bepreisung für untere und mittlere Einkommen – bei durchschnittlichem Energieverbrauch – zur Gänze abdecken.

Den Arbeitsmarkt in Richtung Klimaschutz unterstützen

Durch Klimaschutzmaßnahmen wird es eine veränderte Nachfrage nach Fachkräften geben. Dadurch werden einige Branchen florieren, andere besonders hart ge­troffen werden.

  • Es sollen daher umfassende Angebote für Um­schulungsmaßnahmen von Arbeitnehmer:innen in Richtung zukunftssichere Arbeitsplätze entwickelt werden.
  • Arbeitssuchende Menschen sollen vorrangig Aus­bildungen und Trainings- bzw. Arbeitsangebote für Berufe erhalten, die in einer klimaneutralen Zukunft nötig sind.

Bewusstseinsbildung für unbequeme Maßnahmen

Eine Voraussetzung für das Gelingen der Klimawende ist die Akzeptanz von Maßnahmen durch die Bevölkerung und die aktive Bereitschaft, diese mitzutragen. Die Klimawende kann nur gelingen, wenn wir alle ein Teil davon sind und diese mittragen.

Speziell die Generation der sogenannten „Babyboo­mer“, die in den 1950er- und 1960er-Jahren geboren wurden, war unbegrenztes Wachstum und einen hohen Lebensstandard gewohnt, der mit der Übernutzung der Ressourcen einhergeht. Viele sind nicht zu Verände­rung bereit, weil damit die Aufgabe von liebgewonne­nen Gewohnheiten einhergeht.

Wir brauchen daher Maßnahmen für Bewusstseinsbil­dung, damit auch unbequeme Maßnahmen mitgetragen werden und eine echte Bereitschaft zur Verhaltensände­rung entsteht.

„Wir sind in einem System groß geworden, das aus der Situation des Mangels heraus darauf abzielte, möglichst viel möglichst günstig zu produzieren. Mit diesem System gelingt es aber nicht, das Klima zu schützen, alle Menschen zu ernähren und auch nicht, den Nutzen fair zu verteilen.“ Marianne Penker, wissenschaftlicher Beirat

Was fordert der Klimarat im Energiebereich?

Empfehlungen der Bürger:innen im Handlungsfeld Energie

Die fachliche Beratung im Handlungsfeld Energie erfolgte durch durch Willi Haas (Universität für Bodenkultur) und Nebojsa Nakicenovic (International Institute for Applied Systems Analysis). Sie unterstützten bei der Erstellung der wissenschaftlichen Informationen für die Bürger:innen, formulierten die Hebel für das Handlungsfeld und berieten bei der Formulierung der Empfehlungen. Weiters berieten hier auch Birgit Bednar-Friedl, Birgit Hollaus, Lukas Kranzl und Gustav Resch.

Die Hebel im Handlungsfeld Energie

Umstieg auf erneuerbare Energiequellen

Die Klimaneutralität in Österreich kann nur gelingen, wenn die Strom- und Wärmeerzeugung vollständig auf erneuerbare Energieträger umgestellt wird. Dies umfasst einen Umbau der Energieerzeugung und eine Anpassung der Strom- und Wärmenetze. Da die Verfügbarkeit erneuerbarer Energie aus Sonne und Wind wetter- und jahreszeitabhängig ist, wird zudem der Auf- und Ausbau von Speicherkapazität benötigt.

CO2-Bepreisung

Der Umstieg auf erneuerbare Energieträger kann dadurch beschleunigt werden, dass die Preise von fossilen Energieträgern die wahren gesellschaftlichen Kosten widerspiegeln und somit erneuerbaren Energieträgern einen fairen Wettbewerb ermöglichen. Diese CO2-Bepreisung sollte je nach Energieträger gemäß ihrer Klimaschädlichkeit variieren.

Gesellschaftlichen Energieverbrauch reduzieren

Der Energieverbrauch ist den letzten Jahrzehnten durch steigenden Wohlstand und das Wachsen der Wirtschaft kontinuierlich gestiegen, trotz Verbesserungen in der Energieeffizienz. In Zukunft wird sich der Energiebedarf, beispielsweise durch Elektrifizierung industrieller Prozesse oder Mobilität, erhöhen. Gleichzeitig liegt in der Reduktion des Verbrauchs ein großes ungenutztes Potenzial: Durch Verschiebungen des Verbrauchs von Spitzenzeiten zu Tagesrandzeiten lassen sich Stromerzeugungskapazitäten einsparen.

Energieeffizienz erhöhen

Begleitend zu einer Verbrauchsreduktion gilt es, die Energieeffizienz von Haushaltsgeräten und industriellen Prozessen laufend zu verbessern. Es braucht hierbei intelligente Technologien zur Bewusstmachung von hohen Energieverbräuchen und die entsprechende Umsteuerung. Begleitmaßnahmen sind notwendig, um Rebound-Effekte, das sind Verbrauchssteigerungen durch Effizienzgewinne, zu verhindern.

Die Empfehlungen der Bürger:innen:

Wirksames Klimaschutzgesetz umgehend verabschieden

Der aktuelle Entwurf des Klimaschutzgesetzes muss auf seine Wirksamkeit für die CO2-Neutralität wissenschaftlich reflektiert werden, direkt im Anschluss – schnellstmöglich und spätestens bis Ende des dritten Quartals 2022 – verabschiedet werden und unmittelbar in Kraft treten. Das Gesetz muss klare Zielvorgaben sowie einen wirksamen Verantwortlichkeitsmechanismus und zusätzlich Überprüfungs- und Sanktionsmechanismen beinhalten.

Eine parteiunabhängige, nicht weisungsgebundene Klimakommission muss die Gesetze und Maßnahmen von Bund und Ländern auf ihre Klimawirksamkeit überprüfen, deren Umsetzung in Bund und Ländern begleiten und gegebenenfalls Empfehlungen abgeben. Bund und Länder müssen verpflichtend zu den Überprüfungen Stellung nehmen und darstellen, wie sie mit den Empfehlungen der Klimakommission umgehen. Ein allgemein verständlicher Bericht der Klimakommission mit den originalen Stellungnahmen wird barrierefrei zugänglich und leicht auffindbar veröffentlicht.

Emissionsfreie Energie bundesweit ausbauen mit dem Ziel einer 100-prozentigen Versorgung aus erneuerbarer Energie

Emissionsfreie Energieversorgung soll bundes- und landesweit ausgebaut werden. Der Zugang muss für alle Teile der Bevölkerung leistbar sein. Folgende Schritte werden dafür vorgeschlagen:

Strom:

Bis 2027 zu 95 Prozent erneuerbar
Bis 2030 zu 100 Prozent erneuerbar

Es sollen vorzugsweise Sonnen- und Windkraft dafür verwendet werden. Die Wasserkraft soll nur, wenn es sinnvoll ist, ausgebaut werden. Energiegemeinschaften (auch überregional) sollen weiterhin gefördert werden.

Wärme/Kälte:
Bis 2030: zu 60 Prozent erneuerbar
Bis 2035: zu 75 Prozent erneuerbar
Bis 2040: zu 100 Prozent erneuerbar

Es sollen alle verfügbaren Technologien dafür verwendet werden, vorzugsweise Solarthermie, Geothermie und Wärmepumpen.

Länder und Gemeinden werden verpflichtet, Pläne für den Umstieg vorzulegen. Die Finanzierung soll neben der Zweckwidmung der CO2-Steuer auch über öffentliche Anleihen mit attraktiven Anreizen erfolgen. Zudem braucht es starke Investitionen in die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften.

Energieversorgern die Anpassung ihrer Preisgestaltung vorschreiben

Die Tarifgestaltung muss für private Haushalte und andere Kleinkunden umgestellt werden. Der Preis pro Energieeinheit wird – unter Berücksichtigung der Personen im Haushalt beziehungsweise der Familiengröße – bei Mehrverbrauch verteuert, bei geringerem Verbrauch verbilligt.

Energiesparen soll sich verstärkt lohnen. Die Finanzierung und damit der Erhalt und der weitere Ausbau der Netze muss dabei sichergestellt werden. Wer mehr verbraucht, muss auch mehr zum Netzausbau und -erhalt beitragen. Für Härtefälle müssen Ausgleichsregelungen geschaffen werden.

Energiepreis- und Steuervergünstigungen für den Energieverbrauch von Großkunden müssen grundsätzlich abgeschafft werden, wobei Energie aus erneuerbaren Energiequellen einen deutlichen finanziellen Vorteil gegenüber solcher aus fossilen Energieträgern haben muss.

Subventionen für fossile Energie abschaffen

Alle – auch versteckte und indirekte – Subventionen für fossile Energie (Dieselprivileg, Pendlerpauschale, Dienstwagen, Förderung von Gasheizungen, Steuerbefreiungen von Unternehmen bei Steuern auf fossile Energie etc.) müssen schrittweise, um soziale Härtefälle zu vermeiden, zurückgenommen und nach fünf Jahren komplett abgeschafft werden.

•Sofort abschaffen: Förderung von Gas, Öl im Neubau

•Ökologisieren (innerhalb von drei Jahren): Pendlerpauschale

•Langfristig abschaffen (innerhalb von fünf Jahren): Steuerbefreiungen von Unternehmen

Dieser Stufenplan soll bundesweit einheitlich geregelt sein. Die daraus erzielten finanziellen Mittel werden für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energiequellen zweckgewidmet.

Effektive CO2-Bepreisung im Energiebereich

2022 hat der Nationalrat beschlossen, in Österreich ein Modell der CO2-Bepreisung einzuführen. Der CO2-Preis je Tonne wird anfangs mit 30 Euro festgesetzt und bis 2025 auf 55 Euro angehoben werden.

Um die Lenkungswirkung dieser Maßnahme sofort zu erhöhen, muss der CO2-Preis jährlich angehoben werden, und zwar bis 2025 auf 120 Euro und bis 2030 auf 240 Euro je Tonne.

Maximal 50 Prozent der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sollen für einen Klimabonus zur Vermeidung von sozialen Härtefällen verwendet werden. Die restlichen 50 Prozent sollen zweckgewidmet werden: für den Umstieg von Privathaushalten von Gas auf Fernwärme beziehungsweise für die Umstellung/Herstellung der Fernwärme und anderer Energieerzeugungsformen auf emissionsfreie Produktion (z. B. Geothermie) – im städtischen und im ländlichen Raum – sowie für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Die tatsächliche prozentuelle Aufteilung beziehungsweise die Höhe des Klimabonus ist abhängig von der Höhe der erzielten Einnahmen und soll periodisch angepasst werden.

Der Klimabonus soll in der geplanten Höhe für alle gelten, außer für jene, deren Einkommen in den vier höchsten Progressionsstufen liegt.

Der Klimabonus soll – wie bei dem bereits von der Regierung beschlossenen Modell – bei durchschnittlichem Energieverbrauch die Mehrkosten durch die CO2-Bepreisung für untere und mittlere Einkommen zur Gänze abdecken. Für die untersten Einkommensschichten werden die Mehrkosten – bei durchschnittlichem Energieverbrauch – sogar überkompensiert. Freiwilliger Verzicht auf den Klimabonus ist jederzeit möglich.

Bereits versiegelte Flächen zur Energiegewinnung nutzen und weitere Bodenversiegelung vermeiden

Bereits bebaute/versiegelte Flächen, zum Beispiel im Bereich landwirtschaftlicher Betriebe, des Handels oder von öffentlichen Gebäuden, sollen durch Anlagen zur erneuerbaren Energiegewinnung zusätzlich genutzt werden. So bleiben treibhausgasbindende Grünflächen erhalten, werden Treibhausgas-Emissionen gesenkt und die Energieunabhängigkeit gefördert.

Um die allgemeine Bereitschaft zu erhöhen, hierfür Flächen (Parkplätze) und Gebäude (Fassaden und Dachflächen) zur Verfügung zu stellen und in den Ausbau der Anlagen zu investieren, sollen Genehmigungsverfahren massiv beschleunigt und die Leistbarkeit durch Fördermaßnahmen erhöht werden. Auf diese Weise wird die Energie dort erzeugt, wo sie verbraucht wird.

Außerdem braucht es einen verstärkten Ausbau leistungsstarker dezentraler und überregionaler Netze und Speicherlösungen, damit die Energie möglichst kostengünstig an die Verbraucher:innen kommt.

Energieversorger sollen verpflichtet werden, Beteiligungsmodelle für Bürger:innen/Unternehmen zu ermöglichen.

Innovative Lösungen, wie zum Beispiel Solarstraßen, Schwammstädte (Niederschlagswasser lokal speichernde städtische Räume) und Fotovoltaik-Anlagen als Schattenspender, sollen in der Praxis erprobt und deren Errichtung durch Fördermaßnahmen unterstützt werden.

Weiterer Flächenverbrauch für Parkplätze und -häuser soll vermieden und bestehende Parkplatzflächen sollen reduziert werden, um Anreize für die Nutzung von PKWs zu mindern. Wenn neue Parkplätze entstehen müssen, sollen diese möglichst flächensparend in die Höhe (Parkhäuser) oder Tiefe (Parkgaragen) gebaut werden.

Gemeinden und öffentliche Verwaltung – Vorbildrolle wahrnehmen und Einsparpotenziale nutzen

Gemeinden und öffentliche Verwaltungen müssen ihrer besonderen Vorbildfunktion im Bereich Energieverbrauch nachkommen. Dazu gehören die regionale Energieraumplanung sowie regionale Nahverkehrsplanung.

Der Ausbau erneuerbarer Energiequellen erfordert klare Ausbau- und Investitionsziele und kurze Genehmigungsverfahren, die auf eine langfristige Nutzungsdauer ausgerichtet sind.

Bei allen Planungsvorhaben, Vergaben und Entscheidungen der öffentlichen Hand muss ein Gebot zum Klimaschutz mit entsprechenden Kriterien gelten, um die Gemeinde klimafreundlich auszurichten. Alle Funktionstragenden, Mandatare und Gemeindebediensteten müssen dazu verpflichtet werden, diese Prinzipien einzuhalten.

Eine standortorientierte, verpflichtende Energieberatung für die Gemeinden muss dies unterstützen und dabei die Spar- und Entwicklungspotenziale aufzeigen und den Zugang zu Förderungen erleichtern. Gemeinden sollen verpflichtend an „Klima-Audits“ (z. B. European Energy Award) teilnehmen.

Mit Förderprogrammen müssen öffentliche Gebäude und Gemeindeimmobilien rasch und verpflichtend auf erneuerbare Energieversorgung umgestellt werden. Das kann z. B. durch Fernwärmeanlagen und Umstieg auf Geothermie beziehungsweise Nutzung der Dachflächen für Fotovoltaik/Solarthermie passieren. Dafür wird ein Ziel mit zeitlichem Stufenplan für den Umstieg definiert, der verpflichtend einzuhalten ist.

Finanzdienstleister – Vorbildrolle wahrnehmen und Einsparpotentiale nutzen

Banken, Pensionskassen, Versicherungen und andere Finanzdienstleister müssen ihrer besonderen Verantwortung gerecht werden. Dafür müssen einheitliche gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die klimafreundliche Investitionen, orientiert an den Vorgaben der „Green Finance Alliance“, fördern und klimaschädliche Investitionen bestrafen. Dazu gehören auf Seiten der oben genannten Institutionen eine klimakonsequente Kostenrechnung und die Festsetzung einer bindenden, maximal vertretbaren Quote an Investitionen in klimafreundliche Anlagen in Abwägung des vertretbaren Risikos. Dafür müssen die Regelungen, die Investitionen in risikobehaftete Anlagen einschränken, angepasst werden.

Unternehmen – Vorbildrolle wahrnehmen und Einsparpotenziale nutzen

Unternehmen müssen ihrer besonderen Verantwortung gerecht werden. Dafür müssen branchenspezifische Energie-Effizienzvorgaben geschaffen werden.

Klimafreundliche Investitionen im Rahmen des neuen Klimaschutzgesetzes müssen, zum Beispiel mit Kreditgarantien und Investitionszuschüssen, gefördert und klimaschädliche Investitionen bestraft werden. In den Betrieben und öffentlichen Einrichtungen muss dafür eine wiederkehrende Energieeffizienz-Prüfung vorgeschrieben werden, verbunden mit einem Bonus-Malus- System für Betriebe, die nachhaltige Energiekreisläufe ermöglichen und laufend verbessern.

Green Investments fördern

Für klimafreundliche Investitionen muss der Zugang zu Krediten vereinfacht und eine höhere steuerliche Abschreibung ermöglicht werden. Vorbild und Grundlagen dazu können die Gemeinwohlbanken und die Gemeinwohlbilanzierung bieten. Außerdem müssen regelmäßig durchzuführende Energieeffizienz-Überprüfungen von Betrieben und öffentlichen Einrichtungen gesetzlich vorgeschrieben werden.

Räumliche Energieplanung mit Bürger:innenbeteiligung verpflichtend durchführen

Der Umstieg auf erneuerbare Energieversorgung soll durch eine abgestimmte Energiestrategie auf Bundes-, Länder- und Gemeindeebene unterstützt werden. Diese räumliche Energieplanung ist verpflichtend durchzuführen. Deren Zielerreichung muss alle drei Jahre evaluiert und nachjustiert werden.

An diesen räumlichen Energieplanungen auf der strategischen Ebene müssen Bürger:innen verpflichtend und frühzeitig beteiligt werden.

Empfehlungen der Bürger:innen im Handlungsfeld Konsum und Produktion

Die fachliche Beratung in diesem Handlungsfeld erfolgte durch Monika Köppl-Turyna (EcoAustria), Karl Steininger (Uni Graz) und Willi Haas (Universität für Bodenkultur). Sie unterstützten bei der Erstellung der wissenschaftlichen Informationen für die Bürger:innen, formulierten die Hebel für das Handlungsfeld und berieten bei der Formulierung der Empfehlungen. Weiters berieten hier auch Birgit Bednar-Friedl, Nina Kittel und Joel Tölgyes.

Die Hebel im Handlungsfeld Produktion/Konsum

Soziale und technologische Innovation

Ein klimafreundliches Leben bedeutet ein anderes Alltagsleben (z. B. Sharing – weniger Materialeinsatz und weniger Kosten bei gleichbleibendem Nutzen) und das Nutzen fossilfreier Technologien. Um dies zu ermöglichen, müssen Hürden beseitigt (z. B. durch die Schaffung rechtlicher Experimentierräume) und Forschung, Entwicklung und Dissemination gefördert werden.

Kostenwahrheit

Der Preis spielt eine große Rolle bei täglichen Kaufentscheidungen. Das gilt auch für Unternehmen beim Kauf ihrer Zulieferungen. Nur wenn die Preise von Gütern widerspiegeln, wie klimaschädlich diese sind, z. B. über eine CO2-Bepreisung, arbeitet das Marktsystem zugunsten des Klimaschutzes. Die Rückverteilung der Einnahmen einer CO2-Bepreisung verhindert soziale Nachteile.

Bewusstseinsbildung und Labeling

Je größer das Bewusstsein für Klimafragen ist, umso mehr fordern Bürger:innen Klimapolitik ein und stellen auch den eigenen Alltag hin zu einem klimafreundlichen Leben um. Labels, auf die man sich verlassen kann, erleichtern die Umsetzung eines solchen Lebensstils.

Infrastruktur und öffentliche und private Finanzierung

Eine Wirtschaft auf Basis der Nutzung erneuerbarer Energiequellen braucht eine andere Infrastruktur – von Stromleitungen bis zu Wasserstoff für eine Kreislaufwirtschaft. Diese Infrastruktur ist öffentlich mitzufinanzieren, aber auch private Finanzierungen sind erforderlich und müssen durch eine entsprechende Gestaltung der Finanzmärkte ermöglicht werden.

Nutzung und Erzeugung von Produkten

Es braucht eine Reflexion darüber, wie wir das, was wir eigentlich wollen, mit weniger Materialeinsatz, Rohstoffeinsatz und weniger Produkten erreichen. Wir können Produkte teilen (Sharing), sie wiederverwenden oder reparieren, die Bestandteile wiederverwenden (Refurbishing) oder Recycling betreiben – alles senkt den Energieeinsatz und damit die Emissionen von Treibhausgasen, gleichzeitig oft auch die Kosten.

Die Empfehlungen der Bürger:innen

Eine parteiunabhängige Klimakommission einsetzen

Es soll eine parteiunabhängige Klimakommission eingesetzt werden. Diese Kommission soll bestehende sowie neue Gesetze, Regulierungen und Strategien auf ihre Klimawirksamkeit hin evaluieren, Verbesserungen vorschlagen und Empfehlungen für Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele formulieren. Die Klimakommission hat beratende Funktion. Die Ergebnisse werden dem Parlament und den Landtagen präsentiert. Diese müssen sich in der Folge damit befassen. Die Klimakommission soll auch laufend den im Regierungsprogramm vorgesehenen Klimacheck vor dem Hintergrund neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse evaluieren und begleiten.

Die Zusammenstellung der Kommission muss transparent erfolgen, von parteipolitischen Interessen unabhängig und ein Ergebnis eines demokratischen Prozesses sein. Dabei sollen gute Beispiele aus anderen Ländern (z. B. Schweden, United Kingdom Climate Change Committee) miteinfließen. Die Kommission muss jedenfalls Expert:innen aus der Wissenschaft umfassen und mit Bürger:innenbeteiligungsprozessen wie dem Klimarat verknüpft sein.

Experimentierräume für soziale und technologische Innovationen schaffen

Innovationen entstehen in Freiräumen – gesetzliche Regeln wirken häufig als Bremse. Um soziale und technologische Innovationen zu fördern, die dem Ziel dienen, Klimaschutz voranzutreiben, braucht es Experimentierräume, in denen Innovationen in der Praxis erprobt und ihr Ausrollen getestet werden können.

Das Konzept der „regulatorischen Sandkisten“ soll Start-ups und Privatpersonen Entwicklungsräume innerhalb eines begrenzten Zeitraums bieten, um innovative Lösungen in der Praxis zu erproben. Bisher gibt es solche rechtlichen Experimentierräume nur im Bereich der erneuerbaren Energie. Diese rechtliche Grundlage soll auch für den Bereich Produktion und Konsum geschaffen und die Übertragbarkeit auf soziale Innovationen (z. B. soziale Projekte wie Sozialmarkt oder Kleiderkreisel) geprüft werden. Es müssen klare und transparente Kriterien zur Ausgestaltung dieser Entwicklungsräume definiert werden und offene Ausschreibungen zur Teilnahme stattfinden. Finanzielle Überschüsse, die dabei entstehen, sollen anteilmäßig in einen Topf zur Förderung neuer Projekte zurückfließen.

Dazu braucht es: das bewusste Erweitern von rechtlichen Handlungsspielräumen, das Aussetzen von Haftungen bzw. eine (günstige) Versicherung, das Bereitstellen von Ressourcen, Begleitung durch Expert:innen, Bewerbungsprozesse und Beratungen, Bekanntmachen und Erläutern dieser Experimentierräume.

Reparierbarkeit von Produkten verpflichtend machen

Konsumprodukte sollen wieder langlebiger werden, indem sichergestellt wird, dass sie reparierbar sind. Damit werden der Rohstoffverbrauch und Abfall verringert und wichtige Berufsgruppen (z. B. Handwerker:innen) gefördert. Zudem profitieren die Konsument:innen finanziell, weil sie weniger oft Produkte nachkaufen müssen. Um diese Reparierbarkeit zu fördern, muss die „Herstellergewährleistung“ zeitlich massiv ausgeweitet und rechtlich verankert werden; der Einbau von Sollbruchstellen in Geräten soll durch geeignete Maßnahmen verhindert und verboten werden. Zudem sollen Anleitungen zur Reparatur, Ersatzteile und Softwareupdates für längere Zeiträume zur Verfügung gestellt werden.

Die Vernichtung von Neuwaren verbieten

Derzeit werden riesige Mengen an Neuware vor allem im Onlinehandel vernichtet (in Österreich 1,4 Millionen Pakete Neuware pro Jahr), weil deren Rückführung in den Verkaufsprozess höhere Kosten verursacht als die Vernichtung.

Diese Verschwendung von Ressourcen muss stark eingeschränkt werden, indem die Vernichtung von Neuware verboten wird. Für die Kontrolle sollen unabhängige Stellen geschaffen werden; ab dem ersten Vergehen sollen konsequent Strafen verhängt werden. (In Deutschland wurde vor Kurzem ein solches Verbot eingeführt. Recherchen haben jedoch gezeigt, dass große Mengen Neuware trotz des Verbots weiterhin vernichtet werden.) Um ein Umgehen durch die Onlinehändler und eine Abwälzung der Kosten auf die Verbraucher:innen zu vermeiden, sollen mit den Firmen ergänzende Vereinbarungen zu deren Selbstverpflichtung getroffen werden. Im Fall, dass die Waren durch die Rücksendung unverkäuflich geworden sind, sollen sie an Bedürftige oder soziale Einrichtungen weitergegeben werden. Diese Weitergabe/Spende muss offengelegt und transparent gemacht werden, um einen Werbeeffekt für die Firmen zu generieren und gleichzeitig einen Wettbewerb der Händler:innen um mehr Nachhaltigkeit zu entfachen.

Energielabels sollen für weitere Konsumgüter verpflichtend werden und gesamten Produkt-Lebenszyklus berücksichtigen

Aktuell sind Energielabels nur für bestimmte Haushaltsgeräte verpflichtend. Die Labels berücksichtigen zudem nur den Energieverbrauch, der bei der Nutzung anfällt. Die Labels sollen auf weitere Konsumgüter ausgeweitet werden sowie auch den Energieverbrauch, der bei der Herstellung sowie bei der Entsorgung und dem Recycling anfällt, berücksichtigen. Zusätzlich sollen die Verbrauchswerte für die bestehenden Kategorien regelmäßig verschärft werden.

Das Umweltmanagement-Gütesiegel EMAS ausweiten und verschärfen

Klimaschutz und Wirtschaft sollen einander nicht länger ausschließen. Das europäische Umweltmanagementsystem EMAS ist ein freiwilliges System, das Produktionsunternehmen nach ihrer Umweltbilanz einstuft und zertifiziert.

Österreich soll sich dafür einsetzen, dass
1. die Anforderungen für eine EMAS-Zertifizierung verschärft werden und
2. die Zertifizierungen in weiteren Branchen (z. B. im Handel) Anwendung finden

Die Produktbeschaffung durch die öffentliche Hand soll ausschließlich auf EMAS-zertifizierte Unternehmen beschränkt werden. Damit soll die Attraktivität für EMAS-Zertifizierungen erhöht werden.

Privates Anlagekapital in klimawirksame Investitionen erhöhen: grüner Aktienindex und grüne Staatsanleihen

Es sollen Anreize und attraktive Möglichkeiten geschaffen werden, in Anlagen zu investieren, die zu einer Klimawende beitragen. Dazu soll ein grüner Aktienindex geschaffen werden. Dabei kann auf bestehenden Indizes aufgebaut werden, deren Kriterien sorgfältig geprüft und entsprechend verschärft werden. Die neuen Kriterien müssen transparent erstellt und regelmäßig überprüft werden. Ein solcher Aktienindex soll privaten Anleger:innen die Sicherheit geben, klimafreundlich zu investieren und Greenwashing ausschließen. Außerdem sollen grüne Staatsanleihen aufgelegt werden. Die Einnahmen daraus sollen zweckgebunden sein und klimafreundlichen Projekten und Maßnahmen zukommen.

Günstigere Kreditbedingungen für klimawirksame Projekte einführen

Für besonders klimawirksame Projekte von Unternehmen soll es von Banken zusätzliche, vom Staat unterstützte, günstigere Kredite mit höherer Risikoabsicherung und Haftung geben. Voraussetzung dafür sind klare Kriterien, die von öffentlicher Seite vorgegeben werden sowie unabhängige, fachlich versierte Prüfer:innen.

Finanzielle Bürger:innen-Beteiligung an regionalen klimafreundlichen Projekten ausbauen

Aktuell gibt es zu wenige niederschwellige Möglichkeiten für Bürger:innen, sich an klimafreundlichen Projekten in ihren Regionen zu beteiligen. Daher sollen vermehrt Möglichkeiten geschaffen werden, die es Bürger:innen erleichtern, sich finanziell (auch mit kleinen Beträgen) an Projekten in ihrer Region zu beteiligen, die eine klimafreundliche Wirkung haben. Die Regionalität von Projekten ist bedeutend, um deren Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen und den Einsatz der eigenen finanziellen Mittel unmittelbar zu sehen und zu motivieren. Voraussetzung dafür sind verlässliche Informationen, unter anderem Qualitäts- und Risikobewertungen durch dazu befugte Expert:innen, sowie Rechtssicherheit und zusätzliche Förderungen und Haftungsübernahmen durch die öffentliche Hand. Es sollen dafür bestehende Informationsstellen zur Beratung von Gemeinden, Unternehmen und Privatpersonen genutzt und ausgebaut und niedrigschwellige Anlaufstellen zur konkreten Umsetzung eingerichtet werden. Zudem sollen motivierte Menschen aus der Region eingebunden werden, die solche Projekte vorantreiben, z. B. durch die Vorstellung von Pilotprojekten (u. a. unter der Nutzung bestehender Initiativen wie Klima- und Energie-Modellregionen).

Klimaschutz in Lehr- und Studienplänen sowie in der Erwachsenenbildung verankern

Ein verpflichtendes, regelmäßiges Fach zum Thema Klimaschutz soll in allen Bildungsstufen eingeführt und altersadäquat gestaltet werden. Auch in der beruflichen Weiterbildung soll das Thema forciert werden. Lernen soll durch Verknüpfung von Theorie und Praxis erfolgen, etwa im Bereich Mülltrennung, Kochunterricht, Werkunterricht (Reparatur), Analyse von Werbung sowie durch Exkursionen und die Einladung von externen Expert:innen (Vorbild Zahnfee, Polizist:innen). An Berufsschulen und den Universitäten sollen klimarelevante Lehrveranstaltungen (z. B. zukunftsfähiges Wirtschaften) in den Curricula verankert und in die Zielvereinbarungen mit dem Ministerium integriert werden. Die Pädagog:innenausbildung ist dementsprechend zu gestalten.

Werbung für klimaschädliche Produkte massiv einschränken und für besonders klimaschädliche Produkte verbieten

Die Bewerbung aller Produkte, die klimaschädlich sind, muss auf allen Werbeplattformen (inklusive Social Media) stark eingeschränkt werden. Für besonders klimaschädliche Produkte soll ein Werbeverbot eingeführt werden.

Dafür müssen klare und verständliche Kriterien und Grenzwerte entwickelt werden. Die Kriterien müssen regelmäßig geprüft und nachgebessert werden. Dazu braucht es einheitliche, staatlich kontrollierte Gütesiegel.

Damit wollen wir auch dazu beitragen, in unserer Gesellschaft neu zu definieren, was als wertvoll, wichtig und Statussymbol gilt. Und alle in die Verantwortung nehmen, die Industrie und Dienstleister:innen genauso wie die Menschen/Kund:innen.

Refill-Stationen in Supermärkten/Drogerien einführen bzw. ausweiten

Gegenwärtig müssen viele Produkte neu verpackt gekauft werden, bei denen es auch möglich wäre, sie in mitgebrachte Behälter abzufüllen oder leere Packungen wieder zu befüllen. Dadurch entsteht eine beträchtliche Menge an Abfall. Deshalb sollen Anreize für Supermärkte und Drogerien geschaffen werden, Refill-Systeme in ihren Filialen zu etablieren beziehungsweise auszubauen. Dabei sollen bestehende Beispiele als Orientierung dienen, von ihnen soll gelernt werden. Mögliche Produkte sind nicht verderbliche Lebensmittel wie Reis und Nudeln oder Hygiene- und Haushaltsartikel wie Duschgel, Parfüm, Wasch- und Reinigungsmittel. Es soll aber generell und laufend geprüft werden, welche Produktgruppen geeignet sind. Es soll auch geprüft werden, wie Synergien zwischen einem Refill-System und Pfandsystemen hergestellt werden können. Bedeutend ist, dass solche Systeme auch bessere Preise für Endverbraucher:innen bringen. Einsparungspotenzial auf Produzent:innenseite entsteht durch weniger Verpackungsmaterial und weniger Abfall.

In einer Testphase sollen Pilotprojekte gefördert und begleitend beforscht werden. Damit es zur Ausbreitung kommen kann, müssen Refill-Stationen einen deutlichen Vorteil in der ökologischen und sozialen Dimension gegenüber dem konventionellen Produktabsatz ausweisen. Es könnte auch alternativ nach der Pilotphase eine maximale Verpackungsintensität für bestimmte Produktgruppen vorgeschrieben werden (z. B. alle Reissorten – maximales Verpackungsgewicht pro Kilogramm Produkt). Handelsunternehmen könnten dann entweder Refill-Stationen einführen oder jede andere gleichwertige alternative Verbesserung implementieren.

Eine Koordinationsstelle für klimawirksame Synergien zwischen Unternehmen schaffen

Derzeit wird das Potenzial, das darin besteht, dass Unternehmen durch Kooperation Treibhausgasemission reduzieren oder anders positive Klimawirkung entfalten, nicht ausgeschöpft. Positive Beispiele sind Einspeisung von Abwärme ins Heizsystem oder die Abschöpfung von Biogas zur Energiegewinnung. Es soll eine Koordinationsstelle innerhalb von bestehenden Verbänden geschaffen werden, die klimawirksame Synergien zwischen Unternehmen erfasst und potenzielle Interessent:innen zusammenbringt. Nach Bedarf soll es Beratung für weitere Schritte und Umsetzungsmöglichkeiten geben. Bestehende und neue Best-Practice- Beispiele sollen bekannt gemacht werden. Bewilligungen sollen unbürokratisch und schnell erfolgen. Ein wirksames Klimagesetz mit verbindlichen Regeln zur Kooperation und Emissionsreduktion wäre eine wichtige Rahmenbedingung für das Engagement von Unternehmen in diesem Bereich.

Reduktion von Kunststoff-Verpackungsmüll

Plastikeinweggebinde für Getränke und Lebensmittel müssen massiv reduziert werden. Die verpflichtende Mehrwegquote für Getränkegebinde muss auf 80 Prozent erhöht werden. Auch im Nicht-Lebensmittelbereich sollen Kunststoffverpackungen und der daraus entstehende Müll weitgehend eingespart werden.

Zentrum für Kreislaufwirtschaft gründen

Es soll ein Zentrum für Kreislaufwirtschaft gegründet werden, mit dem Ziel, Ressourcenkreisläufe innerhalb und zwischen verschiedenen Branchen zu fördern sowie Wissen und Fähigkeiten in diesem Bereich zu erhöhen.

Teil dieses Zentrums soll eine Kreislaufwirtschaftsakademie sein, in der Aus- und Weiterbildung für verschiedene Berufsgruppen angeboten sowie Lehrmaterialen produziert werden. Die Akademie soll auch das Entstehen neuer Geschäftsmodelle fördern sowie Experimentierräume schaffen. Diese können z. B. jungen Menschen erlauben, neue (klimafreundliche) handwerkliche Fähigkeiten zu erlangen und Begeisterung dafür zu entwickeln.

Des Weiteren soll beim Zentrum für Kreislaufwirtschaft eine Bestandteil- und Rohstoffbörse angesiedelt sein. Unternehmen sollen melden, wenn sie Bestandteile oder Rohstoffe aussortieren, damit andere Betriebe diese weiterverwenden können.

Die Angebote des Zentrums für Kreislaufwirtschaft sollen durch Beratung und Unterstützung schneller Wirkung entfalten. Branchenfachleute sollen Potenziale erheben und Betriebe aktiv ansprechen (ähnlich wie das Arbeitsmarktservice – ein „Kreislaufservice“).

Die Anlaufstelle soll gesetzlich verankert und über Abgaben von Unternehmen (ähnlich wie für Arbeiter- und Wirtschaftskammer) finanziert werden, sowie über Recyclingzuschläge, die abhängig sind von der Lebenserwartung der jeweiligen Produkte. Die branchenübergreifende Zusammenarbeit von Unternehmen wird durch die Stelle gestärkt (z. B. zwischen Forstwirtschaft und Möbelindustrie). Mit diesem Vorteil der langfristigigen Kostenersparnis sollen Unternehmen an Bord geholt werden. Eine europaweite beziehungsweise internationale Zusammenarbeit ist anzustreben.

Empfehlungen der Bürger:innen im Handlungsfeld Ernährung und Landnutzung

 Die fachliche Beratung in diesem Handlungsfeld erfolgte durch Marianne Penker (Universität für Bodenkultur Wien), Martin Schönhart (Universität für Bodenkultur Wien). Sie unterstützten bei der Erstellung der wissenschaftlichen Informationen für die Bürger:innen, formulierten die Hebel für das Handlungsfeld und berieten bei der Formulierung der Empfehlungen. Weiters berieten hier auch Michael Bahn, Willi Haas, Georg Kaser und Gundula Prokop.

Die Hebel im Handlungsfeld Ernährung und Landnutzung

Reduktion tierischer Produkte

Tierische Produkte verursachen ein Vielfaches an Treibhausgasemissionen gegenüber pflanzlichen Produkten. Während Wiederkäuer Gras in hochwertige tierische Proteine umwandeln, die erst dann der menschlichen Ernährung dienen, können Getreide oder Ölsaaten viel mehr Menschen ernähren, wenn sie direkt verzehrt werden. Ein höherer Anteil pflanzlicher Ernährung hat zudem positive Gesundheitswirkungen.

Lebensmittelabfälle vermeiden

Weltweit wird etwa ein Drittel der Lebensmittel verschwendet. In Österreich geht man von über einer Million Tonnen vermeidbarer Lebensmittelabfälle pro Jahr aus. Die Reduktion dieser Lebensmittelabfälle brächte eine Einsparung all jener Klimawirkungen, die mit ihrer Produktion, Verarbeitung, dem Transport und der Entsorgung einhergehen.

Produktion verbessern

Mit verbesserten Produktionsprozessen in der Landwirtschaft können die Treibhausgasemissionen in der landwirtschaftlichen Produktion, aber auch in den vorgelagerten Sektoren, zum Beispiel der Düngemittelproduktion, gesenkt werden. Verbesserte Produktionsprozesse sind etwa die zielgenauere Ausbringung von Düngemitteln, die verbesserte Fütterung und Haltung von Nutztieren oder die verbesserte Lagerung von Wirtschaftsdüngern.

Erneuerbare Energie bereitstellen

Auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen kann Energie produziert werden, um fossile Energieträger zu ersetzen, zum Beispiel durch die Errichtung von Fotovoltaikanlagen. Handelt es sich um Biomasse- und Agrartreibstoffe, sollten diese nicht in Konkurrenz mit anderen Verwendungsmöglichkeiten stehen. Eine Analyse der direkten und indirekten Emissionen und der Wirkung der landwirtschaftlichen Nutzungsformen auf die Speicherung von Kohlenstoff in Böden und Biomasse liefert eine Grundlage für die Entscheidung darüber, ob sich die Klimawirkung insgesamt und dauerhaft verbessert.

Kohlenstoffsenken erhöhen

Böden und Biomasse sind bedeutende Speicher von Kohlenstoff, sogenannte Kohlenstoffsenken. Die Art der Bodennutzung bestimmt die Höhe dieser Speicherwirkung. Eine Herausforderung ist die Dauerhaftigkeit, weil eine veränderte Bewirtschaftung oder die fortschreitende Erwärmung gespeicherten Kohlenstoff auch wieder freisetzen kann. Der Einsatz von Holz als Baustoff bindet Kohlenstoff langfristig, wenn das verbaute Holz dauerhaft genutzt wird und anstelle des geernteten Baumes wieder ein neuer wächst.

Die Empfehlungen der Bürger:innen

Politische Anreize für eine klimafreundliche Ernährung setzen

Eine klimafreundliche Ernährung soll bevorzugt nicht über Verbote, sondern vorwiegend über Anreize gefördert werden. Die Steuerungswirkung soll so gestaltet sein, dass sich auch Menschen ohne Klimabewusstsein klimafreundlich ernähren, das heißt mit mehr saisonalen, frischen und pflanzlichen Lebensmitteln aus der Region und so, dass weniger Lebensmittelabfall entsteht.

Konkret soll durch entsprechende Anreize der Fleischverzehr entsprechend der Empfehlung des Gesundheitsministeriums um zwei Drittel reduziert werden.

Klimafreundliche und wertschätzende Preisgestaltung bei Lebensmitteln einführen

Über die Preisgestaltung sollen klimafreundliche gegenüber klimaschädlichen Produkten bessergestellt werden.

Die Politik soll nachhaltige Ernährung fördern, indem zum Beispiel bei der Besteuerung klimafreundliche Produkte bessergestellt werden.

Gleichzeitig soll die Politik dafür sorgen, dass Lebensmittelpreise Wertschätzung für Lebensmittel und die Arbeit dahinter abbilden.

Da die Handelsketten eine große Macht bei der Preisgestaltung haben, soll die Politik dafür Sorge tragen, dass die preisliche Differenzierung zwischen klimafreundlichen und klimaschädlichen Produkten von den Handelsketten an die Kund:innen weitergegeben wird.

Treibhausgas-Zölle basierend auf Klimafußabdruck für Lebensmittel aus Drittstaaten einführen

Ziel ist es, dass wir klimafreundliche Produkte in Österreich haben. Zum Schutz vor klimaschädlichen Produkten sollen deshalb – basierend auf dem Klimafußabdruck – Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte aus Drittländern mit einer Treibhausgas-Steuer belegt werden.

Hohe Lebensmittelpreise durch diese Treibhausgas-Zölle sind eine zusätzliche Belastung von Haushalten mit niedrigem Einkommen. Diese Nebenwirkungen soll durch eine Umverteilung ausgeglichen werden, denn Klimaschutz darf nicht vom Einkommen abhängen.

Vernichtungsverbot für Lebensmittel einführen

Um Lebensmittelabfall zu vermeiden, dürfen keine Lebensmittel mehr vernichtet werden. Lebensmittel, bei denen das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist und die noch genießbar sind, sollen dennoch im Verkauf bleiben. Unter Umständen sollen diese an Sozialmärkte oder andere soziale Einrichtungen weitergegeben werden. Wenn die Lebensmittel nicht mehr genießbar sind, müssen sie anderweitig verwertet werden, z. B. in Biogasanlagen oder in anderer geeigneter Form.

Freiwerdende geeignete Agrarflächen zur Eindämmung der Klimakrise nutzen, zum Beispiel zur effizienten Energiegewinnung

Freiwerdende geeignete Agrarflächen sollen zur Eindämmung der Klimakrise genutzt werden, zum Beispiel zur effizienten und kostengünstigen Energiegewinnung mit positiver Klimabilanz, abhängig von den Gegebenheiten. Dadurch können Zusatznutzen entstehen:

Beispiele sind Fotovoltaik-Anlagen auf Weideland, die auch als Schattenspender für Tiere dienen oder Energiewälder, die schädliche Treibhausgase binden, eine natürliche Klimaanlage sind, Lebensraum für Wildtiere bieten und sich als Naherholungsgebiete eignen.

• Beim Anbau von Energiewäldern sollen ökologisch verträgliche, bevorzugt heimische Arten wie Pappel oder Weiden gewählt werden. Bei der Auswahl ist auf der einen Seite die ökologische Effektivität (Bindung von Kohlenstoff) und auf der anderen Seite die Kompatibilität mit dem heimischen Ökosystem zu beachten.

• Beim Anbau von pflanzlichen Rohstoffen zur Energiegewinnung soll Flächenverlust für Wildtiere ebenso vermieden werden, wie die Gefährdung von Tieren durch Erntemaschinen.

Verpflichtende Verwendung klimafreundlicher Lebensmittel in Restaurants und Großküchen

Großküchen und Restaurants sollen verpflichtet werden, vermehrt klimafreundliche Lebensmittel zu verwenden: saisonales, frisches Gemüse und weniger Fleisch. Insbesondere Kantinen der öffentlichen Hand sollen Vorreiterinnen bei der Umsetzung dieser Verpflichtung sein.

Gesetzlichen Rahmen für Portionsgrößen in Großküchen und Restaurants festlegen

Die Politik soll einen gesetzlichen Rahmen schaffen, damit Großküchen und Restaurants künftig verschiedene Portionsgrößen anbieten.

Der Preis soll dabei an die tatsächliche Größe angepasst werden. Anstatt große Portionen billiger anzubieten, soll die Preisgestaltung künftig linear an die Portionsgröße angepasst sein.

Dadurch werden die Menschen weniger dazu verleitet, zu große Portionen zu bestellen, von denen am Ende etwas weggeschmissen wird – sondern wählen eine genau zum Hunger passende Portionsgröße.

Stückpreise statt Großpackungen umsetzen

Großpackungen verleiten Konsument:innen dazu, mehr zu kaufen, als sie eigentlich benötigen. Dadurch verderben Lebensmittel und werden weggeschmissen. Daher sollen Lebensmittel – wo es geht – einzeln und unverpackt angeboten werden. Als Zusatznutzen werden „Tarnpackungen“, die durch großes Volumen mehr Inhalt vortäuschen, vom Markt verschwinden. Die Transparenz für die Kosument:innen erhöht sich.

Mengenrabatte für Lebensmittel verbieten

Aktionen und Rabatte verleiten Konsument:innen dazu, mehr zu kaufen, als sie eigentlich benötigen. Dadurch verderben Lebensmittel und werden weggeschmissen.

Die Bewerbung und die Durchführung von Mengenrabattaktionen („eins plus eins gratis“, „drei zum Preis von einem“) sind zu verbieten. Ein Zusatznutzen ist eine erhöhte Kostentransparenz: Die Menschen lernen wieder, den Preis zu zahlen, den ein Produkt wirklich kostet. Ausnahme sind verderbliche Waren kurz vor Ladenschluss oder nach Überschreiten des Mindesthaltbarkeitsdatums.

Selbstversorgung mit erneuerbaren Energien in Gemeinden und bäuerlichen Betrieben fördern

Die Selbstversorgung mit erneuerbaren Energien in Gemeinden und bäuerlichen Betrieben soll verstärkt gefördert werden, um eine unabhängige, nachhaltige und sparsamere Energieversorgung vor Ort zu fördern.

• Damit sich Investitionen lohnen, braucht es wissenschaftliche Unterstützung bei der Auswahl geeigneter erneuerbarer Energiequellen und größtmögliche Eigennutzung der selbst gewonnenen Energie.

• Erlangtes Wissen aus Installation und Nutzung soll in Zusammenarbeit mit der Wissenschaft öffentlich zur Verfügung gestellt werden.

• Durch Transparenz über die langfristig günstigeren Energiekosten sowie staatliche Förderungen soll die Hürde hoher Anfangsinvestitionen gesenkt werden.

• Bewilligungsverfahren sollen vereinfacht werden.

• Um neue Bodenversiegelung durch Anlagen zur Energiegewinnung zu vermeiden, sollen bereits versiegelte, d. h. bebaute Flächen genutzt werden.

• Um im Angesicht des Klimawandels die Natur zu erhalten, ist es notwendig, sich als Gesellschaft an neue Energieinfrastruktur zu gewöhnen, auch wenn sie einen Eingriff in die Landschaft bedeutet, wie wir sie kennen. Die Infrastruktur soll sich dabei bestmöglich in die Landschaft einfügen.

Energiegewinnung aus Abfällen (Biomasse) fördern und Nährstoffkreisläufe schließen

Zur hundertprozentigen Abfallverwertung soll die Energiegewinnung aus biogenen Abfällen (Biomasse) gefördert werden. Dafür sollen pflanzliche Rohstoffe sinnvoll verwendet werden, die nicht als Lebensmittel von Mensch oder Tier verzehrt werden (Logik: erst Teller, dann Trog, dann Tank, dann Dünger).

Dabei ist darauf zu achten, dass Nährstoffkreisläufe möglichst geschlossen werden.

Biomüll soll für die Energie- und Biodüngergewinnung und für den Humusaufbau genutzt werden.

Maßnahmen der Agrarpolitik auf EU- und nationaler Ebene auf ihre tatsächliche Klimawirkung hin prüfen und ausrichten

Klimaschutzmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft stiften einen gesellschaftlichen Mehrwert. Es müssen Anreize gesetzt werden, damit es sich langfristig für landwirtschaftliche Betriebe auszahlt, Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen. Dieser gesellschaftliche Mehrwert muss messbar sein und die Betriebe müssen dementsprechend entlohnt werden.

Agrarförderungen sollen auf kleine Strukturen und die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten Rücksicht nehmen. Der Fokus der Förderung soll auf der tatsächlichen Umweltleistung und dem dadurch entstehenden gesellschaftlichen Mehrwert liegen.

Die österreichische Politik möge auf EU-Ebene Druck auf die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ausüben, um solche auf Klimaziele ausgerichteten Fördermechanismen voranzutreiben und diese auf nationaler Ebene umsetzen. Die Bedeutung der GAP und deren Klimaauswirkungen muss in Österreich mehr gesellschaftspolitische Aufmerksamkeit bekommen.

CO2-Bindung durch nachhaltige Forstwirtschaft fördern und Baumpflanzungen im öffentlichen Raum verpflichtend machen

Um Kohlenstoff zu binden, soll eine schonende Forstbewirtschaftung und nachhaltige Aufforstung unter Vermeidung von Monokulturen gefördert werden. So bleibt gesunder Waldbestand als Lebensraum und natürliche „Klimaanlage“ erhalten und der Wald kann als Freizeit- und Erholungsgebiet genutzt werden.

• Die Nutzung des Baustoffes Holz aus heimischen Wäldern innerhalb der natürlichen Grenzen der Verfügbarkeit sowie die Mehrfachverwendung von Altholz sollen verstärkt werden, um die gespeicherten Treibhausgase aus geschlägerten Bäumen dauerhaft zu binden.

• Über die Vorteile des Baustoffs Holz (z. B. besseres Raumklima, Ersatz der Treibhausgas-lastigen Zementproduktion, bessere Recyclierbarkeit) soll aufgeklärt werden, beispielsweise durch die Kennzeichnung der Gesamt-CO2-Bilanz beim Bau.

• Das Pflanzen von Bäumen im öffentlichen Raum zur Förderung der Aufenthaltsqualität (z. B. als Schattenspender, besonders auf Spielplätzen) soll verpflichtend gemacht werden – sowohl bei der Neuanlage als auch bei bereits bestehenden Flächen.

Grundlagen für den Humusaufbau schaffen

Der Humusaufbau in der Landwirtschaft soll unterstützt werden, um das Binden von Treibhausgasen in den Böden zu fördern. Durch Humusaufbau wird außerdem Lebensraum für Wildtiere erhalten, können Düngemittel reduziert werden, bleiben Kulturlandschaften erhalten und der Boden wird insgesamt verbessert.

• Es soll verstärkt Schulungen für Landwirt:innen zum Thema Humusaufbau geben.

• Das Wissen in der Bevölkerung um den Wert des Humusaufbaus zur Kohlenstoffbindung und damit Treibhausgas-Reduktion soll erhöht werden.

• Um Humus aufzubauen, soll beispielsweise vermehrt auf Hecken, Weidehaltung und Ökolandbau auf Äckern gesetzt werden und es sollen verbesserte Fruchtfolgen, Zwischenfrüchte und Untersaaten eingesetzt werden.

• Österreich soll diese Maßnahme als Teil einer gemeinsamen EU-Agrarpolitik fordern und im Rahmen des nationalen Strategieplans selbst umsetzen.

Kleine und mittelgroße Betriebe bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen gezielt unterstützen

Ein spezieller Fokus auf klimafreundliche Produktionsformen und biodiversitätsfördernde Maßnahmen soll für kleinere landwirtschaftliche Betriebe einkommensneutral möglich sein. Dies bedeutet einen Paradigmenwechsel im Förderwesen: weg von Förderungen rein nach Quadratmeter und Nutzfläche hin zur Einbeziehung von Klimaschutz.

Projektförderung für kleine und mittelgroße Landwirtschaftsbetriebe soll die Innovation in der landwirtschaftlichen Produktion gerade in Bezug auf Klimafreundlichkeit, Nachhaltigkeit, Biodiversität, biologische Landwirtschaft und auch alternative Formen wie Permakultur und Mischformen in der Landwirtschaft unterstützen. Dabei ist aber auch auf die Optimierung der kleinstrukturierten Landwirtschaft zu achten.

Der Einsatz von Technologien, insbesondere Digitalisierung, und das Eingehen von Kooperationen sollen besonders gefördert werden, damit kleine und mittelgroße Betriebe kostengünstig und klimafreundlicher produzieren zu können.

Innovative klimafreundliche Produktions- und Vertriebswege für landwirtschaftliche Produkte fördern

Innovative klimafreundliche Produktions- und Vertriebswege sollen gefördert werden. Dazu zählen zum Beispiel Food Coops, CSA (Community-based Agriculture) oder Solidarische Landwirtschaft, Produktions- und Vertriebsgenossenschaften und die Unterstützung von Bauernmärkten sowie Alternativen zur monokulturellen Landwirtschaft, wie Permakultur und andere Mischkulturen. Dadurch werden lange Transportwege vermieden, Regionalität und Saisonalität bekommen einen größeren Stellenwert, der lokale Gemeinschaftssinn wird gestärkt (Bauernmarkt), und die Wertschätzung für landwirtschaftliche Produkte aus dem eigenen Umfeld nimmt zu.

Eine Förderschiene für innovative Vertriebswege in Anlehnung an das AWS (Austria Wirtschaftsservice) soll verwirklicht werden.

Dazu muss darauf geachtet werden, dass die Versorgungssicherheit und die soziale Verträglichkeit nicht zu kurz kommen.

Die soziale Verträglichkeit ist derzeit auch durch Überkapazitäten beeinträchtigt, die billigst in Länder des globalen Südens (sogenannte „Entwicklungsländer“) exportiert werden und dort lokale Wirtschaftsstrukturen zerstören. Diese Exporte durch Überproduktion sollen in Zukunft durch ein Abwenden vom derzeitigen Fördersystem hin zu einem stärker auf den Klimaschutz und andere gesellschaftliche Bedürfnisse ausgerichteten Anreiz- und Fördersystem vermieden werden.

Wissen und Bildung zu klimafreundlicher Ernährung fördern

Das Wissen und die Bildung zu klimafreundlicher und gesunder Ernährung und Lebensmitteln sollen gefördert werden.

An allen Bildungseinrichtungen – von Kindergärten bis zur Oberstufe/Berufsschule – sollen aktive Projekt- und Kursangebote, passend zur jeweiligen Bildungseinrichtung, geschaffen werden. Dabei soll an der Eigenmotivation und am Praxisbezug angesetzt werden (z. B. Sportwochen). Bildungseinrichtungen, die keine eigenen Ressourcen (Räume, Lehrpersonal) dafür haben oder aufbauen können, sollen hier verpflichtend mit externen Partner:innen kooperieren.

Antidiskriminierungsgesetz für Gemüse und Obst: Abnahmepflicht für krummes Gemüse einführen

Derzeit werden viele frische Lebensmittel bereits entsorgt, bevor sie in den Handel gelangen, weil sie angeblich bestimmten Ansprüchen der Konsument:innen oder Normen nicht entsprechen. Um dies zu verhindern, soll der Handel verpflichtet werden, alle Produkte in vertriebsfähiger Form, Größe und Farbe abzunehmen und zu verkaufen.

Bewusstsein für den klimafreundlichen Umgang mit Lebensmitteln schaffen

Für einen klimafreundlichen Umgang mit Lebensmitteln sollen Menschen jeden Alters lernen, wie Lebensmittel richtig gelagert, haltbar gemacht oder weiterverarbeitet werden können. Dazu zählt auch zu erkennen, ob Lebensmittel noch genießbar sind, obwohl das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist.

Transparenz fördern und Produktstandards bei Lebensmitteln verpflichtend kennzeichnen

Die Kennzeichnung von Produktstandards fördert den Verkauf von Produkten mit höheren (nationalen) Umweltstandards. Das ist ein Beitrag zur Verbesserung der CO2-Bilanz und zur Förderung der Gesundheit.

Daher soll eine gesetzlich verpflichtende, österreichweite und möglichst einfache Kennzeichnung umgesetzt werden. Es sollen sowohl unverarbeitete als auch verarbeitete Produkte im Handel und in der Gastronomie gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung soll über Treibhausgasemissionen, Herkunft/Transport, Biodiversitätseffekte und Wasserverbrauch informieren. Wissenschaftsgestützt soll eine einfache Skalierung entwickelt werden, angelehnt an die Kennzeichnung der Energieeffizienz (von A++ bis F).

Öffentliche Verteiler-Kühlschränke fördern und bewerben

Kühlschränke an öffentlichen Orten wurden bereits von einigen Initiativen und durch Freiwillige ins Leben gerufen. Sie dienen dazu, dass verderbliche Lebensmittel leicht weitergegeben werden können, statt weggeworfen zu werden. Supermärkte sollen die Kühlschränke betreiben und sich um die Infrastruktur, Pflege und Hygiene kümmern.

Empfehlungen der Bürger:innen im Handlungsfeld Wohnen

Die fachliche Beratung in diesem Handlungsfeld erfolgte durch Andrea Jany (Universität Graz) und Alexander Passer (TU Graz). Sie unterstützten bei der Erstellung der wissenschaftlichen Informationen für die Bürger:innen, formulierten die Hebel für das

Handlungsfeld und berieten bei der Formulierung der Empfehlungen. Weiters berieten hier auch Gundula Prokop und Sebastian Seebauer.

Die Hebel im Handlungsfeld Wohnen

Bestandsnutzung aktivieren und attraktivieren

Der größte Beitrag zum Klimaschutz kann erzielt werden, wenn anstelle von Neubauten bereits bestehende Wohngebäude weitergenutzt werden. Zum einen geht es dabei darum, die vorhandenen Leerstände zu aktivieren, um diese einer aktiven Nutzung zuzuführen. Zum anderen soll der Gebäudebestand hinsichtlich aktueller und zukünftiger Anforderungen und Wohnbedürfnisse verbessert werden.

Bestmögliche Sanierung einfordern

Im Zuge der Sanierung von Wohngebäuden sollen Treibhausgasemissionen vermindert oder bestenfalls vermieden werden. Möglichkeiten bestehen unter anderem im Einsatz neuer Technologien, im Wechsel zu regenerativen Energiequellen und in der Steigerung der Energieeffizienz.

Fokus auf graue und betriebsbedingte Emissionen

Lebenszyklusbetrachtungen umfassen das Gebäude mit all seinen Prozessen in der Planungs- und Realisierungsphase sowie im Betrieb. Dies geht weit über die Errichtungsphase hinaus und berücksichtigt anfallende Emissionen ganzheitlich.

Anpassungserfordernisse vorwegnehmen

Der Gebäudebestand soll an die sich verändernden klimatischen Bedingungen angepasst werden, um den Energieverbrauch z. B. für Kühlungen zu reduzieren beziehungsweise nicht entstehen zu lassen. Heutige Standards im Bauwesen sollten bereits darauf ausgerichtet sein, sich vor zukünftigen Hitzebelastungen zu schützen. Dazu zählen aber auch andere Natur- gefahren, falls Gebäudestandorte bei Starkregen u. ä. exponiert sein sollten.

 Die Empfehlungen der Bürger:innen

SOS 2024 – Sofortige Offensive Sanierungsförderung

Für die Sanierung von Bestandsbauten soll ab 2024 ein staatliches Sanierungsförderungsprogramm aufgelegt werden, das schnell und unbürokratisch zugänglich ist. Ziel ist die klimafreundliche Sanierung aller Bestandsbauten im Wohnbereich mit Beginn der Förderung binnen drei Monaten nach Antragstellung.

Ein Servicebüro soll kostenlos die Interessent:innen bei ihren Sanierungsanliegen unterstützen. Dieses soll aus folgenden Teilnehmer:innen bestehen: Architekt:in; Baumeister:in, Rechtsanwält:in sowie Finanzberater:in, und es soll den Prozess bei konzeptionellen Überlegungen begleiten. Bei klimafreundlichen Sanierungen sollen die Mehrkosten im Verhältnis zu einem Neubau gefördert werden. Dabei kann man sich freiwillig beraten lassen, um eine mögliche Neunutzung und Finanzierungsmöglichkeiten mit zu überlegen.

Ergänzend dazu werden die Mieteinnahmen von Immobilienbesitzer:innen, die keine Sanierungsmaßnahmen treffen, mit einer Sondersteuer belegt, um die durch klimafeindliches Verhalten entstehenden Mehrkosten auf den Verursacher zurückzuführen.

Bodenversiegelung Stopp! – Sanierungen höher fördern als Neubau

In den Wohnbauförderungen der Bundesländer sind Umbau und Sanierung höher zu fördern als der Neubau. Mögliche Spekulationen mit Grundstücken oder ein starker Anstieg des Kauf- und Mietpreises gilt es bei einem Bodenversiegelungstopp zu verhindern.

Bodenversiegelung Stopp! – Raumordnungskompetenzen verlagern

Die massive Bodenversiegelung in Österreich soll gestoppt werden. Dazu braucht es angepasste Normen und Gesetze in der Raumordnung sowie eine breite Bewusstseinsbildung.

Die Raumordnungskompetenz muss bis zum Zieldatum 1. Jänner 2024 von den Gemeinden (Bürgermeister:in/ Gemeinderat-Ebene) zum Land verlagert werden. Dies soll Interessenkonflikte verhindern und den Druck auf den/die Bürgermeister:in für Neuwidmungen minimieren. Baubewilligungen für gewidmete Flächen dürfen erst erteilt werden, wenn es im Umfeld nicht bereits verfügbare Bestandsbauten gibt, die leer stehen.

Bodenversiegelung Stopp! – Bebauungsfristen für Baugrundstücke umsetzen

Bei gewidmeten, aber unbebauten Baugrundstücken ist eine Bebauungsfrist von drei Jahren einzuführen. Nach Ablauf der Frist erfolgt eine automatische Rückwidmung in Grünland.

Verpflichtende Installation von Fotovoltaik

Fotovoltaikanlagen müssen verpflichtend auf allen neuen und bereits bestehenden Dach-, Fassaden- und Industrieflächen installiert werden. Um die Wirtschaftlichkeit und Wartung dieser Anlagen zu garantieren, sollen diese in erster Linie in Groß- und Gemeinschafts- anlagen umgesetzt werden. Dabei ist auf die Ausrichtung und Sinnhaftigkeit des Standortes zu achten (z. B. genug Sonnenstunden). Ebenso müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die weitreichende Installation von Fotovoltaik-Anlagen angepasst werden (z. B. Giebel- höhe, Grundgrenzenabstände, statische Berechnung Dachflächen, Neigung etc.).

Die hierbei gewonnene Energie muss mit modernen Speichertechnologien kombiniert werden. Dabei braucht es einen verpflichtenden Energieaustausch zwischen allen Fotovoltaik – Anlagenbesitzer:innen und Energiebetreibern.

Ein zentraler Einkauf über den Staat soll günstige Preise, technische Synergien und günstige Verkaufspreise für Nutzer:innen in Österreich garantieren.

Leerstandsabgabe und Leerstandsmeldepflicht einführen

Wer Häuser, Wohnungen und Industriegebäude leer- stehen lässt, soll zukünftig dafür bezahlen. Es braucht die Einführung einer österreichweiten, einheitlichen Leerstandsabgabe in der Höhe der Steuern auf eine ortsübliche Miete ab 1. Jänner 2024.

Ausnahmen kann es geben, wenn nachgewiesen werden kann, dass keine Mieter:innen gefunden werden können.

Eigentümer:innen sind verpflichtet, leerstehende Wohnungen und Häuser zu melden.

Energieautarkie von Gebäuden herstellen

Um möglichst schnell von Energieversorgern und der Versorgung mit fossilen Brennstoffen unabhängig zu werden, sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden, die betriebsbedingte Emissionen verringern bzw. verhindern:

•           Bei allen Bauvorhaben (Neubauten) ist mit 1. Jänner 2024 die Dämmung mit umweltfreundlichen Baustoffen sicherzustellen, sodass CO2-Emissionen und Heizkosten verringert bzw. nahezu auf null gesetzt werden.

•           Der Einbau bzw. die Umstellung auf Solarenergie bzw. Fotovoltaik in Kombination mit Wärmepumpen mit hoher Effizienz muss daher gefördert werden.

•           Ab einem gewissen Energieverbrauch ist die Energieversorgung von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie von Zinshäusern im Wohnblockverband (Hausverbände) verpflichtend auf die Versorgung mittels Wärmepumpen umzustellen, so es die örtlichen Gegebenheiten erlauben.

•           Ein Schlüsselfaktor für Energieautarkie mittels umweltfreundlicher Energieversorgung ist die Anwendung bzw. Weiterentwicklung von Speichertechnologien. In jedem Haushalt sind Speicher für überschüssige Energie einzubauen, damit diese zu bedarfsstarken Zeiten genutzt werden kann.

•           Für Bürogebäude bzw. Büroräumlichkeiten sollen Möglichkeiten der Wärmerückführung aus Server- räumen mittels Luftabzug genutzt werden.

•           Bei all diesen Vorhaben gilt: „Jeder hat einen Beitrag zu leisten“ entsprechend der eigenen finanziellen Möglichkeiten. Dazu zählt aber auch die Bereitschaft, auf gewohnte Annehmlichkeiten zu verzichten zugunsten einer klimagesunden Zukunft für alle.

Harmonisierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für klimaneutrale Gebäude

Alle vorhandenen baugesetzlichen Bestimmungen bezüglich Klima sollen harmonisiert werden. In die Evaluierung von bestehenden sowie die Freigabe von neuen Gesetzen soll das Klimaministerium einbezogen werden.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für klimafitte Gebäude müssen außerdem alle zehn Jahre evaluiert werden und den Erkenntnissen der Wissenschaft entsprechend angepasst werden. Ebenso müssen neue klimafreundliche Technologien und Baustoffe schneller zugelassen werden und nicht nachhaltige Materialien verboten werden.

Z‘amm Wohnen – CO-Housing von 0 bis 100+

Um die Nutzung von Bestandsimmobilien und den Zugang zu Wohnraum sicherzustellen, soll das Unterstützungsprogramm „Z’amm Wohnen“ die Umsetzung von Co-Housing-Modellen finanziell fördern und den Zugang zu sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilien unbürokratisch erleichtern. Adressat:innen sind vorrangig junge oder alte Menschen, die bereit sind, gemeinsam mit anderen Wohnungssuchenden eine Bestandsimmobilie zu erwerben (keine Miete) und diese klimafreundlich zu sanieren. Dafür wird ihnen der Zugang zur benötigten Finanzierung erleichtert (Bankgarantie-System für erforderliche Kredit-Sicherheiten; günstige Finanzierungsmöglichkeiten à la Bauspardarlehen). Begleitend dazu werden den Interessent:innen von Seiten der öffentlichen Hand ein Vorkaufsrecht auf öffentliche Bestandsimmobilien sowie eine umfassende Beratung (z. B. Zugang zu Musterverträgen) angeboten. Dieses Programm unterstützt gleichzeitig die Sanierung von Bestandsimmobilien sowie innovative Wohnkonzepte.

Bestmögliche klimafreundliche Bau- und Sanierungsstandards entwickeln und rechtlich verankern

Eine unabhängige Expert:innenkommission soll in einem Zehn-Jahres-Plan Bau- und Sanierungsstandards entwickeln, die „2040-tauglich“ sind und dem neuesten technischen Stand entsprechen. Der erste Zehn-Jahres-Plan soll 2024 in Kraft treten. Bei allen öffentlichen

Bauten (einschließlich gemeinnütziger Wohnbau) sollen verpflichtend bestehende Gebäude saniert statt neu gebaut werden. Gemeinden sollen mit gutem Beispiel vorangehen.

Die neuen Bau- und Sanierungsstandards enthalten Auflagen wie Fotovoltaik am Dach, mehrgeschossige Bauweise, integrierte Parkplätze bzw. Leerstandsnutzung in den Ortskernen. Die Einhaltung der 2040-Standards sowie die Verwendung ökologischer/ umweltfreundlicher Baustoffe sind Voraussetzung für den Erhalt von Sanierungsförderungen. Die Nichteinhaltung zieht Strafzahlungen nach sich.

CO2-Bepreisung für Baustoffe einführen

Klimafreundliche Bauweisen sollen durch Herstellung von Kostenwahrheit von Baustoffen gefördert und verbreitet werden. Dies soll durch eine CO2-Bepreisung von Baustoffen erfolgen. Dadurch soll eine Reduktion von energieintensiven Baumaterialen und eine verstärkte Nutzung von Recyclingmaterial und alternativen Baustoffen bewirkt werden. Gelingen kann dies durch die Angabe der CO2-Belastung von Baumaterialien und die Einführung einer Abgabe, die an die Höhe dieser CO2-Belastung gekoppelt ist.

Durch die Internalisierung der bisher durch die CO2-Belastung entstandenen externalisierten Kosten entsteht Kostenwahrheit von besonders CO2-intensiven Baustoffen und macht diese weniger attraktiv. So werden Anreize gesetzt und künftig mehr umweltfreundliche und klimagesunde Baumaterialien eingesetzt.

Die Akzeptanz von klimafreundlichen Bauweisen ergibt sich aus der Kosten-Nutzen-Rechnung, die durch die Kostenwahrheit entsteht. Dadurch wird auch das Prinzip „Altbau vor Neubau“ unterstützt.

Die entstehenden Mehrkosten im Wohnbaubereich werden durch eine Anpassung der Wohnbauförderung für klimafreundliches und gemeinschaftliches Bauen abgefedert. Ausgeschlossen von der Förderung sind Einfamilienhäuser (siehe Synergie Bodenversiegelung).

Graue Emissionen verringern, Kreislaufwirtschaft fördern:

Recycling von Baumaterial Grundsätzlich gilt für alle Bauvorhaben: Erhalt, Adaption und Nutzung bestehender Bausubstanz vor Neubau („Erhalt vor Neubau“). Falls bestehende Gebäude keiner weiteren Nutzung zugeführt werden können und abgerissen werden, müssen die verbauten Materialien in den Materialkreislauf zurückgeführt werden (Kreislaufwirtschaft; „Altbau zu Neubau“). Eine höchstmögliche Quote an Recyclingmaterial in Neubauten ab

1.         Jänner 2027 wird angestrebt. Für jeden Bereich der Baubranche wird diese Quote wissenschaftlich basiert eruiert und periodisch angepasst. Ziel ist die jeweils technisch höchstmögliche Recyclingquote.

Zudem soll durch die Maßnahme ein Markt für Recyclingmaterialien im Bausektor entstehen.

Um dieses Ziel zu erreichen, ist beim Einsatz von neuen Baumaterialien auf deren Recyclingfähigkeit zu achten. Beim Abriss bestehender Gebäude ist auf das Recyclingpotenzial und die Wiederverwertung der verwendeten Materialien zu achten.

Das Vorhaben soll durch eine finanzielle Förderung von Neubauten mit Recyclinganteil unterstützt werden, alternativ dazu durch einen leichteren Zugang zu Krediten bzw. zu verbesserten Konditionen.

Bestand nachverdichten

Neuwidmungen für Flächen außerhalb des Ortskerns auf der grünen Wiese müssen verboten werden.

Bereits bebaute Flächen im Ortskern sind vorrangig zu nutzen. Sanierungen und Erweiterungen bestehender Häuser sind daher höher zu fördern als der Neubau. Die Errichtung von leistbarem Wohnraum hat Vorrang gegenüber der Errichtung von Luxuswohnungen.

ZU-KU-NFT* (Erklärung: Wortspiel aus Zukunft und Zunft.):
Klimafreundliches Umschulungs- und Ausbildungsprogramm in der Baubranche Das zukunftsorientierte und klimafreundliche Aus- und Weiterbildungsprogramm in der Baubranche soll interessierten Auszubildenden im ersten wie auch im zweiten Bildungsweg die Möglichkeit bieten, zu einer Fachkraft für klimafreundliches Bauen ausgebildet zu werden. Dafür werden Ausbildungen an Berufsschulen, FHs und Universitäten und auch in ausbildenden

Betrieben zum Thema „klimaneutral bauen“ umfassend gefördert, um die Ausbildung von Fachkräften in diesem Themenbereich zu forcieren. Der Fokus soll nicht nur auf die Bewusstseinsbildung und Information von Jugendlichen, sondern auch auf die Umschulung von Fachkräften aus der Öl-, Gas- oder Automobilbranche gelegt werden. Zur Aus- und Fortbildung sollen Fachleute aus dem In- und Ausland rekrutiert werden, um vorhandenes Wissen weiterzugeben. Neben der Aus-, Weiterbildung und Umschulung soll auch ein attraktives Berufsfeld geschaffen werden – mit Urlaubsansprüchen, attraktivem Gehaltsschema, Lehre mit Matura, Kompetenzanerkennung im Kollektivvertrag. Dieses Programm trägt dezidiert auch dazu bei, das Handwerk als Berufsfeld zu attraktiveren und eine zukunftsträchtige Fachkräfteausbildung anzubieten.

*Erklärung: Wortspiel aus Zukunft und Zunft.

Re-Evaluierung von Risikogebieten

Es braucht zukunftsorientierte Einstufungskriterien für Risikogebiete, aller Naturgefahren betreffend, auf Bundesebene. Alle Gebiete, welche nach aktuellem Stand der Wissenschaft (Abschätzung und Modellierung) und Berechnung (abhängig von vergangenen Ereignissen) innerhalb der nächsten hundert Jahre zu Risikogebieten werden, sind als solche einzustufen. Eine Re-Evaluierung dieser Einstufungskriterien muss alle fünf bis zehn Jahre erfolgen (wieder anhand von vergangenen Ereignissen und wissenschaftlicher Expertise). Eine Aufarbeitung dieser Einstufungskriterien erfolgt auf Bezirksebene. Alle Kriterien müssen eindeutig formuliert und unumgehbar sein.

Bereits gewidmetes Bauland mobilisieren

Es dürfen keine neuen Flächen mehr umgewidmet werden, bevor nicht bereits gewidmetes Bauland oder leerstehende und/oder versiegelte Flächen genutzt werden. Eigentümer:innen haben beim Kauf eines neuen Baulands eine vorgezogene Erschließungsgebühr zu bezahlen, auch wenn eine Bebauung des Grundstückes erst später vorgesehen ist. So sollen mögliche Spekulationen mit Bauland minimiert werden. Ebenso sollen bei zu langem Leerstand Flächen rückgewidmet, entsiegelt und in Grünland umgewandelt werden. Dabei ist die Verlagerung der Raumordnungskompetenz von zentraler Bedeutung (siehe Empfehlung: „Bodenversiegelung Stopp! – Raumordnungskompetenzen verlagern“).

Energiegütesiegel mit Sanierungswirkung

Die derzeit bestehenden Energieausweise sollen zu einem Energiegütesiegel aufgewertet werden, das verpflichtend für alle Gebäude erstellt werden muss.

Das Energiegütesiegel hat – anders als der Energieausweis – eine Lenkungswirkung, da es an verpflichtende Sanierungsauflagen (abhängig vom Einstufungsgrad) gekoppelt ist. Bei Nicht-Einhaltung der Sanierungsauflagen werden die Mieteinnahmen von Immobilienbesitzer:innen, die keine Sanierungsmaßnahmen treffen, mit einer Sondersteuer belegt, um die durch klimafeindliches Verhalten entstehenden Mehrkosten auf den Verursacher zurückzuführen.

Denkmalschutz klimagerecht anpassen

Die momentan zu strengen Auflagen für Renovierungen von denkmalgeschützten Häusern müssen neu evaluiert und auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft werden. Weiters soll der Umbau denkmalgeschützter Häuser besser gefördert werden. Die Integration von erneuerbarer Energie sowie nachhaltigen Materialien muss möglich sein – beispielsweise die Installation von Fotovoltaikanlagen am Dach. Es muss eine Abwägung zwischen Denkmalschutz und Klimaschutz geben. Für besondere Streitfälle muss ein Beirat für Baukultur und Klimaschutz eingerichtet werden.

Empfehlungen der Bürger:innen im Handlungsfeld Mobilität

Die fachliche Beratung in diesem Handlungsfeld erfolgte durch Paul Pfaffenbichler (Universität für Bodenkultur) und Sebastian Seebauer (Joanneum Research). Sie unterstützten bei der Erstellung der wissenschaftlichen Informationen für die Bürger:innen, formulierten die Hebel für das Handlungsfeld und berieten bei der Formulierung der Empfehlungen. Weiters berieten hier auch Birgit Bednar-Friedl, Birgit Hollaus und Gundula Prokop.

Die Hebel im Handlungsfeld Mobilität

Verkehrsaufkommen verringern

Die Anzahl und Länge von Wegen kann dadurch verringert werden, dass die räumliche Nähe zwischen Wohnung und Aktivitätsorten verbessert wird. Das umfasst kürzere Strecken zwischen Wohnen, Arbeiten, Einkaufen, Gesundheitseinrichtungen, Schule/Kinderbetreuung und Erholungsräumen. Eine weitere Möglichkeit ist die Bündelung von Fahrten, z. B. durch Mitfahrgelegenheiten oder Sammeltaxis.

Wege verlagern Wege mit anderen, weniger CO2-intensiven oder CO2-emissionsfreien Verkehrsmitteln zurücklegen. Das umfasst einen Umstieg vom Auto auf öffentlichen Verkehr, Radfahren oder Gehen im Personenverkehr, und eine Verlagerung des Güterverkehrs vom LKW auf die Schiene oder die Wasserstraße.

Effizienz erhöhen

Motoren und Fahrzeuge müssen besser ausgelastet werden. Damit wird der Energieeinsatz/CO2-Emissionen pro Weg oder pro transportierter Person verringert. Das umfasst sparsamere Motoren, elektrische Antriebe oder einen höheren Besetzungsgrad in PKWs und öffentlichen Verkehrsmitteln.

Gewohnheiten aufbrechen

Wiederholte und automatisierte Verhaltensmuster sollen verändert werden, damit alternative Verkehrsangebote erkannt und genützt werden. Das umfasst Anstöße bei biografischen Wendepunkten wie Umzügen, Probierangebote und Verbesserungen bei strukturellen Rahmenbedingungen.

Die Empfehlungen der Bürger:innen

Klimaneutrale Mobilitätsgarantie einführen

Mobilität soll – wie Wohnen, Arbeit, Bildung und Erholung – als gesellschaftliches Grundbedürfnis anerkannt werden. Die Mobilitätsbedürfnisse sollen durch geeignete Angebote klimaneutral, ökologisch verträglich und sozial fair erfüllt und den Ansprüchen der verschiedensten Nutzer:innengruppen in der Stadt und am Land gerecht werden. Innerhalb von 15 Minuten Gehzeit soll ein Mobilitätsangebot zur Verfügung stehen, 24 Stunden pro Tag und sieben Tage pro Woche. Für die Umsetzung ist eine Vielzahl von Maßnahmen nötig, die in anderen Handlungsempfehlungen genannt werden. Als Basis dienen regionale Mobilitätskonzepte, die unter Einbindung der betroffenen Akteur:innen erarbeitet werden. Die Umsetzung der klimaneutralen Mobilitätsgarantie soll durch eine Interessenvertretung im politischen System sichergestellt werden.

Öffentlichen Verkehr forcieren

Der öffentliche Verkehr soll sowohl in Städten und Ballungsräumen als auch in ländlichen Gebieten ausgebaut werden. Von entscheidender Bedeutung sind dabei die tatsächliche Verfügbarkeit von geeigneten Mobilitätsangeboten, akzeptable Intervalle, die einfache Nutzung (Ticketing) sowie günstige Preise und finanzielle Anreize. Für die Umsetzung sollen regionale Mobilitätskonzepte unter Einbindung der verschiedenen Stakeholder und Interessengruppen erstellt und überregional abgestimmt werden.

Radfahren und zu Fuß gehen fördern

Rad- und Gehwege sollen in einer ausreichenden Breite und möglichst getrennt von der Auto-Fahrbahn angelegt und barrierefrei sowie ökologisch und (künstlerisch) attraktiv gestaltet werden. KFZ-Fahrspuren sollen zugunsten des Rad- und Fußverkehrs reduziert werden. Baumpflanzungen entlang von Rad- und Gehwegen mindern die Hitze und reinigen die Luft. Es braucht ein österreichweit durchgehendes Fahrradnetz, das die Mobilitätsbedürfnisse in der Stadt und am Land erfüllt (Arbeiten, Einkaufen, Freizeit, Kinder usw.) und auch die Verbindungen zwischen Stadt und Land verbessert. Dadurch entsteht auch ein Mehrwert für den Tourismus. Ein Teil der Mietfahrräder soll mit Kindersitzen und Körben ausgestattet bzw. behindertengerecht sein.

Höhere Steuern für klimaschädliche Fahrzeuge einführen

Um Bürger:innen zum Kauf verbrauchsarmer Fahrzeuge zu bewegen, sollen Autos und Motorräder nach Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer (das heißt Kraftstoffbedarf in Liter) besteuert werden (Elektrofahrzeuge analog nach verbrauchten kWh/km). Hierbei soll es keine Steuerobergrenze geben, bestehende Steuern können erhöht statt zusätzliche eingeführt werden. Auch Zweit- und Drittfahrzeuge von Haushalten (private Zulassung) sollen höher besteuert werden. Zusätzlich soll Werbung für SUVs und andere Transportmittel mit überdurchschnittlich hohem CO2-Ausstoß verboten bzw. eingeschränkt.

Flächenwidmung von Gemeindeebene auf Regions- oder Landesebene verlagern

Die Flächenwidmung erzeugt derzeit laufend mehr Mobilität, weil noch immer die Einzelinteressen von Gemeinden über den überregionalen und regionalen Zielsetzungen stehen. Eine Verlagerung auf die regionale oder auf Landesebene soll Flächenwidmung transparenter und objektiver machen, weniger Flächen verbrauchen und Erschließungskosten verringern. Bei allen Umwidmungen soll die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel und die Auswirkungen auf den Transport von Waren berücksichtigt werden. Bei der Umsetzung der Empfehlung soll darauf geachtet werden, dass insbesondere die Interessen von lokalen Bürger:innen-Initiativen bei Widmungsverfahren einfließen können.

Keine Neuzulassungen (Erstzulassungen) von PKWs mit Verbrennungsmotoren ab 2027

Neuzulassungen (Erstzulassungen) von PKWs und einspurigen Kraftfahrzeugen mit herkömmlichen Verbrennungsmotoren sollen schrittweise verringert werden und mit spätestens 1. Jänner 2027 vollständig auslaufen. Dazu braucht es eine gesetzliche Umsetzung, die möglichst schnell klare Rahmenbedingungen bereitstellt und dadurch die Planbarkeit ermöglicht. Um den Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr bzw. auf die Nutzung eines Elektrofahrzeugs zu erleichtern, müssen gleichzeitig öffentliche Verkehrsmittel, Rad- und Fußwege ausgebaut und Elektrofahrzeuge gefördert werden. Zusätzlich braucht es breit angelegte Bildungs- und Aufklärungskampagnen, die über die Vorteile einer Verringerung von Verbrennungsmotoren informieren (z. B. neben Klimaschutz auch bessere Luftqualität, geringere Lärmbelastung).

Parkraumbewirtschaftung verstärken, City-Maut und autofreie Innenstädte als weitere Optionen forcieren

In Städten sowie bei der Neuerrichtung von Einkaufszentren und Freizeiteinrichtungen soll eine Parkraumbewirtschaftung erfolgen. Wichtig ist, dass die Mobilität durch ausreichende Kapazitäten im öffentlichen Verkehr sichergestellt ist. Durch die Parkraumbewirtschaftung und die gleichzeitige Auflassung von Stellplätzen soll mehr Platz für Fuß- und Radverkehr sowie für den Aufenthalt im öffentlichen Raum geschaffen werden. Die Anzahl oberirdischer Stellplätze soll (deutlich) reduziert werden. Aufbauend auf die Parkraumbewirtschaftung sollen eine City-Maut und/oder autofreie Innenstädte eingeführt werden. Parallel soll betriebliches Mobilitätsmanagement für Pendler:innen den Umstieg auf nachhaltige Mobilität erleichtern.

Klimafreundlichen Güterverkehr forcieren – gleiche Wettbewerbsbedingungen für Schiene und Straße einführen

Zur Forcierung eines klimafreundlicheren Güterverkehrs sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

• Die flächendeckende Maut für klimaschädigende LKWs soll massiv erhöht werden. Umweltschäden sind als „externe Kosten“ zu berücksichtigen.

• Verstärkte LKW-Kontrollen (Arbeitsrecht/Verstöße gegen bestehende Transportgesetze) zur Erhöhung der Sicherheit auf den Straßen und um Geschwindigkeits- und Beladegrenzen gleich strikt zu kontrollieren wie im Bahnverkehr.

• Betriebsstättengenehmigungen von Logistikzentren sollen nur mehr unter der Bedingung einer Schienenanbindung erteilt werden.

• Die EU-weite Harmonisierung der Bahninfrastruktur und des -betriebes soll intensiv vorangetrieben werden.

• Für LKW-Gütertransporte sollen maximal zulässige Distanzen festgelegt werden („ab einer bestimmen Anzahl von Kilometern Verlagerung auf die Schiene“).

• Die Anschaffung von LKWs mit umweltfreundliche Antriebstechnologien soll subventioniert werden.

• Klimaneutrale City-Logistik soll gefördert und ausgebaut werden (u. a. durch den Einsatz von Lastenrädern, die Elektrifizierung des LKW-Verkehrs, die Einrichtung von Logistikknotenpunkten bzw. Mobilitätsstationen).

Pendlerpauschale und Kilometergeld ökologisieren

Die Pendlerpauschale und das Kilometergeld sollen so umgestaltet werden, dass sie klimafreundliches Pendeln fördern: Es sollen Anreize dafür geschaffen werden, dass Arbeitswege mehr mit dem öffentlichen Verkehr und weniger mit dem Auto zurückgelegt werden. Die Entfernung vom Wohnort zum nächsten öffentlichen Verkehrsknotenpunkt soll berücksichtigt werden. Zur Verringerung der sozialen Ungerechtigkeit soll statt eines Steuerfreibetrags ein Steuerabsetzbetrag eingeführt werden.

Geschwindigkeit auf Straßen reduzieren

Um klimaschädliche Emissionen im Verkehrssektor zu verringern, sollen folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten: auf Bundes- und Landstraßen 90 km/h, innerorts auf Hauptstraßen 50 km/h und auf Nebenstraßen 30 km/h. Dies erhöht gleichzeitig auch die Verkehrssicherheit und reduziert Lärm. Regionale Unterschiede, wie z. B. das Gefälle der Straße, müssen beachtet werden. Zusätzlich soll durch bauliche Maßnahmen die Geschwindigkeitsreduktion sichergestellt werden. Eine Umsetzung soll durch umfassende Kontrollen, unter anderem durch Section-Control, unterstützt werden. Parallel dazu müssen die Vorteile an die Bevölkerung kommuniziert werden.

Gemeinsame Nutzung von PKWs optimieren

Um das Verkehrsaufkommen und die Anzahl der Autos auf den Straßen zu reduzieren, soll Car-Sharing (privat und kommerziell) gefördert und ausgebaut werden. In Mehrfamilienhäusern, vor allem bei Neubauten, soll die gemeinsame Nutzung von Elektroautos gefördert werden. Rechtliche Rahmenbedingungen für Nachbarschafts-Car-Sharing sollen geschaffen bzw. optimiert werden. Car-Sharing auf der letzten Meile vom Bahnhof zum Ziel soll ausgebaut und attraktiver gestaltet werden. Sammeltaxis, Sammelbankerl, Gemeindeautos und Ähnliches müssen in ländlichen Gegenden gefördert und ausgebaut werden. Auch bei Car-Sharing-Fahrzeugen sind Elektroautos und verbrauchsarme, kleine Fahrzeuge stets zu bevorzugen. Zusätzlich bedarf es einer Informationskampagne zum Abbau von Hürden (z. B. rechtliche Folgen bei Unfall, Angst davor, bei einer haushaltsfremden Person mitzufahren).

Firmenautos reduzieren

Die Anzahl an Firmenautos soll reduziert werden. Die häufige arbeitsvertragliche Regelung, dass ein Dienstwagen als Gehaltsbestandteil zur Verfügung gestellt wird, soll (als versteckte Förderung des PKW-Verkehrs) abgeschafft bzw. erschwert werden. Vorteile für die Mitarbeiter:innen (z. B. gratis Tanken, gratis Service) und auch steuerliche Vorteile für Unternehmen und Mitarbeiter:innen sollen abgeschafft werden bzw. so geändert werden, dass es deutlich attraktiver ist, Jobtickets oder Pooling-Fahrzeuge einzusetzen als individuell genutzte Firmenautos. Stattdessen müssen Alternativen zur Verfügung gestellt und durch steuerliche Anreize gefördert werden (z. B. firmenübergreifende Fahrzeugpools, (Elektro-)Fahrräder, Jobtickets, Fahrgemeinschaften).

Kerosinbesteuerung einführen

Österreich soll sich für eine EU-weite Umsetzung einer Kerosinsteuer (auf der gesamten Flugstrecke) einsetzen. Dadurch könnten die Preise für Flugtickets den wahren Klimakosten angenähert werden und so das Flugverkehrsaufkommen verringert werden. Es lohnt sich dann auch eher, alternative Treibstoffe zu entwickeln. Die Einnahmen aus der Kerosinsteuer sollten dafür genutzt werden, Infrastruktur für die Erzeugung von erneuerbarer Energie und für den (internationalen) Bahnverkehr (insbesondere Nachtzugverbindungen) zu errichten. Dem eventuellen Verlust von Arbeitsplätzen in der Flug-Branche stehen neue Arbeitsplätze durch Investitionen in erneuerbare Energie und öffentlichen Verkehr gegenüber.

Internationalen Zugverkehr ausbauen

Österreich soll sich dafür einsetzen, dass der transnationale Zugverkehr (v. a. auf EU-Ebene, aber auch international) ausgebaut und vereinheitlicht wird. Dafür müssen Schienennetze, Zugtypen und rechtliche Regelungen länderübergreifend vereinheitlicht werden. Damit Zugreisen zur echten Alternative zum Fliegen und Autofahren werden, müssen Fernverkehrszugreisen schneller, unkomplizierter und günstiger sein und das Angebot ausgebaut werden (inklusive höhere Frequenz, bessere Fahrplanabstimmung und Pünktlichkeit, einheitliches EU-weites Ticketing, höhere Passagier-Kapazitäten, mehr Fahrrad-, Kinderwagen- und Großgepäckstellplätze). Zusätzlich muss das Angebot an Nachtzügen ausgebaut werden – höhere Frequenz, schnellere Nachtzüge, um auch neue und weitere Strecken in einer Nacht bedienen zu können, höherer Komfort durch Modernisierung der Nachtzüge. Innovative Kampagnen sollen das Image von Reisen mit dem Zug verbessern, z. B. mit Influencer:innen, um junge Menschen anzusprechen.

Rücksendungen im Online-Handel kostenpflichtig machen

Im Online-Handel machen Rücksendungen einen großen Teil der Transportwege aus. Um diese zu verringern, soll eine verpflichtende Vorgabe für eine Rücksendegebühr pro Sendung festgelegt werden. Dadurch sollen einerseits Transportwege verringert werden und andererseits durch eine Verringerung der Rücksendungen weniger neuwertige Waren vernichtet werden. Zudem wird dadurch der lokale Handel gegenüber dem Online-Handel attraktiver gemacht. In der Umsetzung soll auf Konsument:innenrechte (Umtauschrechte, z. B. Gewährleistung für schadhafte Ware) geachtet werden.

Inklusivität und Barrierefreiheit in allen öffentlichen Verkehrsmitteln umsetzen

Bei der Modernisierung und dem Ausbau sämtlicher öffentlicher Verkehrsmittel (Nah- und Fernverkehr) muss auf Menschen mit besonderen Bedürfnissen Rücksicht genommen werden (z. B. Kleinkinder, beeinträchtigte Personen, ältere Menschen). Das beinhaltet z. B. barrierefreie Zugänge zu Bahnstationen, Kinderwagen- und Rollstuhlplätze in öffentlichen Verkehrsmitteln, rollstuhlgerechte Ein- und Ausstiegshilfen in Bussen. Gleiches gilt für private Verkehrsunternehmen (z. B. Reisebusse).

Gratis Öffi-Ticket vergeben

Um unsere Mobilitätsgewohnheiten zu ändern, sollen – zeitlich begrenzt – Öffi-Tickets kostenlos für Privatpersonen zur Verfügung gestellt werden (z. B. für mehrere Monate oder ein Jahr). Dies ist vor allem sinnvoll bei Menschen in Lebensumbruchsphasen, also zum Beispiel beim Umzug in eine neue Stadt oder in einen neuen Stadtteil, bei Job- oder Schulwechsel oder bei der Geburt eines Kindes (z. B. Babycard der Stadt Leipzig). Es könnte aber auch bei der Entstehung einer neuen Öffi-Infrastruktur, oder wenn die eigene Straße gerade durch eine Baustelle blockiert ist, den (dauerhaften) Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr erleichtern. Gemeinsam mit dem Gratis-Ticket soll eine personalisierte Mobilitätsberatung angeboten werden.

Eine wissenschaftliche Begleitstudie bezüglich Mobilitätsverhalten, Akzeptanz und (positive) Erfahrungen soll durchgeführt werden. Die Ergebnisse sollen veröffentlicht werden, um weitere Menschen vom Nutzen des öffentlichen Nahverkehrs zu überzeugen.

Mehr Ladestationen für Elektrofahrzeuge errichten

Um den Umstieg von Verbrennungsmotoren auf Elektrofahrzeuge zu erleichtern, braucht es mehr E-Ladestationen. Diese sollen ausschließlich mit erneuerbaren Energien betrieben werden, barrierefrei gestaltet sein und in allen Regionen gleichmäßig verteilt sein. Rechtliche Rahmenbedingungen für Ladestationen in Bestandsgebäuden müssen geschaffen werden, bei Neubauten sollen Ladestationen verpflichtend sein. Stecker und Software sowie weitere Lademodalitäten müssen vereinheitlicht und markenunabhängig standardisiert werden. An Orten mit langer Parkdauer (z. B. Pendlerbahnhöfe, Firmenparkplätze) ist zu prüfen, ob der Einsatz von Langsam-Ladestationen z. B. mit Fotovoltaik sinnvoll ist. Der Ausbau ist nicht auf die aktuelle Autonutzung, sondern auf die zukünftige Autonutzung in zehn bis 15 Jahren auszurichten, um Lock-in-Effekte zu vermeiden. Die Ladestationen sollen auf eine spätere Umrüstung zu Sharing-Stationen ausgerichtet sein.

Auto-Lebensdauer-Rechner entwickeln

Ein Auto-Lebensdauer-Rechner soll allen Bürger:innen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Basierend auf relevanten individuellen Daten, wie z. B. Autotyp oder jährlich gefahrenen Kilometern gemäß Kilometerzähler, soll berechnet werden, ob es klimafreundlicher ist, den eigenen Verbrennungsmotor weiterzufahren, nachzurüsten oder in ein neues effizienteres (Elektro-)Auto zu investieren. Der Auto-Lebensdauer-Rechner soll mindestens einmal im Jahr – bei der §57a-Pickerl-Überprüfung – verpflichtend angewandt werden. Die Empfehlungen des Rechners zur Neuanschaffung eines Elektroautos sollen als Nachweis für eine Förderung gelten. Zusätzlich braucht es Aufklärungskampagnen darüber, wann und wie Haushalte auf individuellen Autobesitz verzichten können, sowie über die tatsächliche Klimabilanz und Sicherheit von Elektroautos und Verbrennungsmotoren (von der Entwicklung, Herstellung und Nutzung bis zum Recycling inklusive der Batterien).

Steuerliche Absetzbarkeit von Fahrrädern gesetzlich verankern

Die steuerliche Absetzbarkeit von Fahrrädern (Anschaffungskosten und Erhaltungskosten) soll gesetzlich verankert werden (z. B. in der Arbeitnehmer:innenveranlagung als Dienstfahrzeuge bzw. Arbeitsmittel für Angestellte).

Dies gilt für jede Art von Fahrrädern, also auch für solche für beeinträchtigte Personen, allerdings nur für ein Fahrrad je Privatperson.

Schul- und Kindergartenwege mit dem Privat-PKW reduzieren

Unser Ziel ist es, dass Kinder ihren täglichen Schul- oder Kindergartenweg mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad oder zu Fuß zurücklegen. Das reduziert nicht nur klimaschädliche Emissionen, sondern fördert auch die Bewusstseinsbildung für nachhaltige Mobilität sowie die Gesundheit, Selbstständigkeit und den Orientierungssinn der Kinder. Dafür soll ein Halte- und Parkverbot für Privatautos im Umkreis von 300 Metern um alle Schulen und Kindergärten eingeführt bzw. ein flächendeckender Ausbau des Konzepts der „Schulstraßen“ (vgl. Salzburg und Pilotprojekte in Wien) durchgeführt werden. Sichere und barrierefreie Schulwege (Fuß- und Fahrradwege sowie Fahrradstellplätze) sind dafür Voraussetzung und müssen geschaffen werden. Außerdem sollen Konzepte wie „walking school bus“ oder „bicycle train“ aktiv gefördert werden. Ausnahmeregelungen für Kinder und Jugendliche mit (körperlichen und geistigen) Beeinträchtigungen müssen gewährleistet sein.

Monatlichen autofreien Tag einführen

In allen größeren Städten soll es jeden Monat einen verpflichtenden autofreien Tag für alle geben, ausgenommen sind Fahrten für Notfälle sowie Einsatzfahrzeuge. So werden zum einen Vorteile von autofreien Innenstädten erlebbar gemacht (u. a. weniger Lärm, bessere Luft, freie und sichere Straßen für Fußgänger und Fahrradfahrende und auch schnelleres Vorankommen von Einsatzfahrzeugen) und zum anderen Möglichkeiten geschaffen, unsere Alltagsgewohnheiten aktiv zu hinterfragen beziehungsweise neue Verhaltensweisen auszuprobieren. Zum Ausgleich soll der öffentliche Verkehr höher getaktet fahren und kostengünstiger oder kostenfrei verfügbar sein.

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