Was steht im Renaturierungsgesetz der EU?

Verordnung über die Wiederherstellung der Natur: Rat gibt endgültig grünes Licht

Der Rat hat heute, 17.6.2024 die erste Verordnung – ihrer Art – über die Wiederherstellung der Natur förmlich angenommen. Ziel der Verordnung ist es, Maßnahmen einzuführen, mit denen bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresgebiete der EU und bis 2050 alle Ökosysteme, die der Wiederherstellung bedürfen, wiederhergestellt werden.

Es werden spezifische rechtsverbindliche Ziele und Verpflichtungen für die Wiederherstellung der Natur in jedem der aufgeführten Ökosysteme – von Land- bis hin zu Meeres-, Süßwasser- und städtischen Ökosystemen – festgelegt.

Mit der Verordnung wird darauf abgezielt, den Klimawandel und die Auswirkungen von Naturkatastrophen einzudämmen. Sie wird der EU dazu verhelfen, ihren internationalen Verpflichtungen im Umweltbereich nachzukommen und die Natur in Europa wiederherzustellen.

Ich begrüße die Zustimmung zur Verordnung über die Wiederherstellung der Natur, auf die sich das Europäische Parlament und der Rat vor beinahe einem Jahr geeinigt haben. Sie ist das Ergebnis harter Arbeit, die sich bezahlt gemacht hat. Beim Schutz unserer Umwelt dürfen wir keine Pause machen. Der Rat der EU hat sich heute für die Wiederherstellung der Natur entschieden und dadurch für den Schutz seiner Artenvielfalt und des Lebensumfelds der Bürgerinnen und Bürger Europas. Es ist unsere Pflicht, auf das dringende Problem des Zusammenbruchs der biologischen Vielfalt in Europa zu reagieren. Gleichzeitig müssen wird es der Europäische Union aber ermöglichen, ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen. Die europäische Delegation wird erhobenen Hauptes zur nächsten COP gehen können.

Alain Maron, Minister der Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt, zuständig für Klimawandel, Umwelt, Energie und partizipative Demokratie

Wiederherstellung von Land- und Meeresökosystemen

Die neuen Vorschriften werden dazu beitragen, geschädigte Ökosysteme in allen Land- und Meereslebensräumen der Mitgliedstaaten wiederherzustellen, die übergeordneten Ziele der EU in Bezug auf den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel zu erreichen und die Ernährungssicherheit zu erhöhen.

Gemäß der Verordnung müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen festlegen und umsetzen, um als EU-Ziel bis 2030 gemeinsam mindestens 20 % der Land- und Meeresgebiete der EU wiederherzustellen.

Die Verordnung deckt eine Reihe von Land-, Küsten- und Süßwasser-, Wald-, landwirtschaftlichen und städtischen Ökosystemen ab, darunter Feuchtgebiete, Grünland, Wälder, Flüsse und Seen sowie Meeresökosysteme, einschließlich Seegraswiesen sowie Schwamm- und Korallenriffe.

Die Mitgliedstaaten geben Natura 2000-Gebieten bei der Umsetzung der Wiederherstellungsmaßnahmen bis 2030 Vorrang.

Die Mitgliedstaaten werden Maßnahmen ergreifen, um Lebensräume, die sich gemäß der Verordnung in schlechtem Zustand befinden, wiederherzustellen, und zwar

  • mindestens 30 % bis 2030,
  • mindestens 60 % bis 2040 und
  • mindestens 90 % bis 2050.
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Verleumdung gegen Leonore Gewessler?

Strafanzeige gegen Leonore Gewessler
Eine PR-Aktion mit dem strengen Geruch der Verleumdung.

Von Sven Hartberger.

Die Denunziation von BM Leonore Gewessler als eidbrüchige Verletzerin des Verfassungsrechts und als Straftäterin verströmt überdeutlich den strengen Geruch von übler Nachrede (§ 111 StGB) und Verleumdung (§ 297 StGB).

Dem Generalsekretär der ÖVP, Rechtsanwalt Dr.iur. Christian Stocker, und der karenzierten Richterin BM Mag. iur. Karoline Edtstadler, muss auf Grund ihrer juristischen Qualifikation klar sein, dass BM Gewessler die ihr unterstellte Straftat des Amtsmissbrauchs nach § 302 StGB nicht begangen hat. Aber selbst, wenn Herr Stocker tatsächlich ein so unfähiger und miserabler Rechtsanwalt, und Frau Edtstadler eine so ahnungslose und unqualifizierte Richterin sein sollte, dass sie das aus Eigenem nicht wissen, müssen es beide spätestens auf Grund der Belehrung begriffen haben, die ihnen von den Universitätsprofessoren Alois Birklbauer und Robert Kert am 17. Juni im Abendjournal auf Ö1 erteilt worden ist. Birklbauer hat dargelegt, dass schon das offenkundige Fehlen des Tatbestandselements der Wissentlichkeit das Vorliegen eines Amtsmissbrauchs ausschließt. Kert hat erläutert, dass Amtsmissbrauch schon deshalb nicht in Betracht kommt, weil ein Abstimmungsverhalten kein Akt der Hoheitsverwaltung ist, und aus diesem Grund niemals amtsmissbräuchlich geschehen kann.

Stocker versucht trotzdem, eine amtierende Bundesministerin als Verbrecherin zu brandmarken: „Es besteht der Verdacht, dass Leonore Gewessler rechtswidrig und wissentlich gegen die klaren Vorgaben des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt (VD-BKA) und gegen die Verfassung handelt – dies begründet Amtsmissbrauch“; Tatsächlich hat Gewessler weder ein Verbrechen begangen, noch hat sie gegen die Verfassung gehandelt, wie Stocker sehr gut wissen muss.

Erstens, weil der Verfassungsdienst eine nachgeordnete Dienststelle im Bundeskanzleramt ist, die den obersten Organen der Verwaltung keine Vorgaben zu machen hat und an dessen Rechtsmeinung Minister nicht gebunden sind. Zweitens, weil im konkreten Fall der vom VD-BKA geäußerten Rechtsmeinung der hässliche Hautgout einer bestellten Rechtsverdrehung anhaftet.

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Der Renaturierungspakt: Hilfe für die Natur

ORF: https://orf.at/stories/3360978/

Langer Kampf um „Green Deal“-Kernprojekt

Die EU-Staaten haben am Montag den Weg für eine lange umstrittene Verordnung zum Naturschutz freigemacht. Demnach sollen künftig in der Europäischen Union unter anderem Wälder aufgeforstet sowie Moore und Flüsse in ihren natürlichen Zustand zurückversetzt werden. Der Renaturierungspakt kam letztlich nur dadurch zustande, dass Österreichs Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) gegen den Willen des Koalitionspartners ÖVP dafürstimmte. Für die EU ging es letztlich auch um Glaubwürdigkeit.

Online seit gestern, 17.6.2024, 19.31 Uhr https://orf.at/stories/3360978/

Über das Vorhaben wurde lange und intensiv gestritten. Die EU-Kommission hatte die Renaturierungsverordnung vor fast genau zwei Jahren vorgeschlagen. Nach offiziellen Angaben sind rund 80 Prozent der Lebensräume in der Europäischen Union in einem schlechten Zustand. Zudem sind demnach zehn Prozent der Bienen- und Schmetterlingsarten vom Aussterben bedroht und 70 Prozent der Böden in schlechter Verfassung.

Die EU-Renaturierungsverordnung (Nature Restoration Law) ist ein zentraler Teil des umfassenden Klimaschutzpakets „Green Deal“, mit dem sich die EU das Ziel gesetzt hat, bis 2050 klimaneutral zu werden. „Die Verordnung zielt darauf ab, den Klimawandel und die Auswirkungen von Naturkatastrophen einzudämmen“, teilten die EU-Staaten mit. Durch Renaturierung könnten etwa Überschwemmungsflächen zurückgewonnen und Hochwasserrisiken verringert werden. Das übergeordnete Ziel ist die langfristige und nachhaltige Wiederherstellung biologisch vielfältiger und widerstandsfähiger Ökosysteme.

ORF Sound 17.6.2024, 12.19 Uhr: Das steht im Renaturierungspakt

Die Verordnung verpflichtet die EU-Länder, bis 2030 mindestens je 20 Prozent der geschädigten Flächen und Meeresgebiete wiederherzustellen und bis 2050 alle bedrohten Ökosysteme. Darauf hatten sich die Unterhändler und -händlerinnen der Mitgliedsstaaten bereits im November mit den Abgeordneten des Europaparlaments geeinigt. Insbesondere die Landwirtschaft sieht das Gesetz kritisch.

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Profil: Was wurde eigentlich aus den Forderungen des Klimarats?

Leonore Gewessler

„Setzt die Forderungen um!“ Die Letzte Generation Österreich fordert von der Bundesregierung, dass die Forderungen des Klimarates umgesetzt werden.

Vor über einem Jahr kam es zu einem Treffen von Klimarat und Ministerin Leonore Gewessler. Diese präsentierte dabei eine Antwort von 123 Seiten auf die 93 Forderungen des Klimarates.

Das profil schrieb damals: „profil hat das Dokument einer Auswertung unterzogen. So viel vorweg: Umgesetzt ist noch kaum etwas, vieles wird versprochen – und für das seit Jahren überfällige Klimaschutzgesetz heißt es weiterhin lapidar: „derzeit noch in politischer Verhandlung“.“

Die Auswertung und das damaliges Ergebnis von Christina Hiptmayr und Franziska Dzugan (profil) : Es sind 28% der Forderungen sind teilweise umgesetzt, 2 Forderungen sind tatsächlich umgesetzt, für 14% der Klimarats-Empfehlungen fühlt sich der Bund nicht zuständig, in mindestens 2 Fällen dürften sich die Klimaräte gefrotzelt fühlen, 16% der Forderungen stoßen auf Ablehnung, in 4 Fällen hat man sich wortreich um eine Antwort gedrückt, 19% der Vorschläge sind in Arbeit.

Quelle, 04.12.22: https://www.profil.at/wissenschaft/was-wurde-eigentlich-aus-den-forderungen-des-klimarats/402282383
Antwort des Klimaministeriums auf die Forderungen des Klimawandels Dez. 2022: https://www.bmk.gv.at/dam/jcr:438f077e-1e72-4710-b270-8b3e9b8950be/BMK_Klimarat_Antworten_UA.pdf

Das war vor einem Jahr, Dezember 2022. Inwiefern seit dem viel mehr umgesetzt wurde, müsste man das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) in der Wiener Radetzkystraße 2 fragen, und die Antworten auswerten. Man kann auch zusätzlich selber recherchieren. Wer hilft mir?

Eine gute lesbare Übersicht über die Forderungen das Klimarates bringt „Moment“. https://www.moment.at/story/was-fordert-der-klimarat
Der Klimarat ist hier: https://klimarat.org/