Verleumdung gegen Leonore Gewessler?

Strafanzeige gegen Leonore Gewessler
Eine PR-Aktion mit dem strengen Geruch der Verleumdung.

Von Sven Hartberger.

Die Denunziation von BM Leonore Gewessler als eidbrüchige Verletzerin des Verfassungsrechts und als Straftäterin verströmt überdeutlich den strengen Geruch von übler Nachrede (§ 111 StGB) und Verleumdung (§ 297 StGB).

Dem Generalsekretär der ÖVP, Rechtsanwalt Dr.iur. Christian Stocker, und der karenzierten Richterin BM Mag. iur. Karoline Edtstadler, muss auf Grund ihrer juristischen Qualifikation klar sein, dass BM Gewessler die ihr unterstellte Straftat des Amtsmissbrauchs nach § 302 StGB nicht begangen hat. Aber selbst, wenn Herr Stocker tatsächlich ein so unfähiger und miserabler Rechtsanwalt, und Frau Edtstadler eine so ahnungslose und unqualifizierte Richterin sein sollte, dass sie das aus Eigenem nicht wissen, müssen es beide spätestens auf Grund der Belehrung begriffen haben, die ihnen von den Universitätsprofessoren Alois Birklbauer und Robert Kert am 17. Juni im Abendjournal auf Ö1 erteilt worden ist. Birklbauer hat dargelegt, dass schon das offenkundige Fehlen des Tatbestandselements der Wissentlichkeit das Vorliegen eines Amtsmissbrauchs ausschließt. Kert hat erläutert, dass Amtsmissbrauch schon deshalb nicht in Betracht kommt, weil ein Abstimmungsverhalten kein Akt der Hoheitsverwaltung ist, und aus diesem Grund niemals amtsmissbräuchlich geschehen kann.

Stocker versucht trotzdem, eine amtierende Bundesministerin als Verbrecherin zu brandmarken: „Es besteht der Verdacht, dass Leonore Gewessler rechtswidrig und wissentlich gegen die klaren Vorgaben des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt (VD-BKA) und gegen die Verfassung handelt – dies begründet Amtsmissbrauch“; Tatsächlich hat Gewessler weder ein Verbrechen begangen, noch hat sie gegen die Verfassung gehandelt, wie Stocker sehr gut wissen muss.

Erstens, weil der Verfassungsdienst eine nachgeordnete Dienststelle im Bundeskanzleramt ist, die den obersten Organen der Verwaltung keine Vorgaben zu machen hat und an dessen Rechtsmeinung Minister nicht gebunden sind. Zweitens, weil im konkreten Fall der vom VD-BKA geäußerten Rechtsmeinung der hässliche Hautgout einer bestellten Rechtsverdrehung anhaftet.

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Die wahren Extremisten

Viele setzen beim Thema Klimawandel auf Wunschdenken. Ein Gastkommentar von Michael Praschl im Kurier 11.08.2023.

Aktuell werden häufig diejenigen, die sich für wissenschaftlich belegte, überlebenswichtige Klimaschutzmaßnahmen engagieren, als Extremisten bezeichnet – nicht nur die „Klimakleber“, deren Methodik auch ich nicht befürworte. Wer unangenehme Wahrheiten ausspricht, gilt oft als radikaler Extremist.

UN-Generalsekretär Guterres – von Rechtspopulisten bereits als Extremist bezeichnet – spricht solche Wahrheiten aus: „Die aktuelle Klimapolitik führt bis zum Ende des Jahrhunderts zu einer Erderwärmung von 2,8 °C im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter. Wir rasen sehenden Auges auf eine Katastrophe zu – mit zu vielen, die auf Wunschdenken, auf unerprobte Technologien und Wunderlösungen setzen. Es ist Zeit, aufzuwachen und aufzustehen.“ Er stellt auch die Frage, ob nicht eher die Länder, die weiterhin fossile Brennstoffe produzieren, die echten Klimaextremisten sind. Leider werden die 2,8 Grad Temperaturerhöhung möglicherweise bereits Mitte des Jahrhunderts erreicht.

Im Gegensatz dazu meint beispielsweise die ÖVP wörtlich: „Das gebetsmühlenartige Verteufeln von Verbrennermotoren ist eine reine ideologiegetriebene Verbotskultur von Schein-Klimaaktivisten.“ Nachdem hier die Wissenschaft ignoriert und den Menschen suggeriert wird, dass alles durch Technologie gelöst wird (z. B. E-Fuels) und niemand sein Verhalten ändern muss, kann man das durchaus als extremistisch bezeichnen. Auf das Wissen der vielen hochkompetenten Experten im Klimaschutz-/Verkehrsministerium wird bewusst verzichtet.

Die FPÖ leugnet – wortgleich mit der AfD – entweder den Klimawandel generell (Leugner Typ A), oder den menschlichen Einfluss darauf (Leugner Typ B). Viele lassen sich dadurch tatsächlich ködern, weil sie bei Nichtexistenz der Erderhitzung ja nichts am eigenen Verhalten ändern müssten und auch keinerlei Schuld auf sich geladen hätten. Das würde ich sogar als radikal-extremistisch bezeichnen.

Quelle und Weiterlesen:
https://kurier.at/meinung/gastkommentar/die-wahren-extremisten/402550772

Michael Praschl befasst sich wissenschaftlich mit dem Klimawandel und mit sicherer und nachhaltiger Mobilität